2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 337
Unter dem 17. Dezember 1887 richtete das Direktorium des
Centralverbandes an seine Mitglieder ein Rundschreiben in Sachen
der Alters- und Invalidenversicherung. Es verwies darauf, daß
es diesen Gegenstand auf die Tagesordnung der am 23. Sep—
— tember abgehaltenen Sitzung des Ausschusses nicht habe bringen
können, da damals über die Absichten der Regierung Näheres nicht
bekannt gewesen sei. Die wenige Tage vor der Ausschußsitzung ver—
öffentlichten „Grundzüge“ und das eingehende Referat des Geh.
Finanzrath Jencke über sie hätten den Ausschuß jedoch in die Lage
versetzt, seine volle Sympathie mit den Zielen der „Grundzüge“
auszusprechen und, nach einer allgemeinen Erörterung, diese an eine
Kommission von 26 Mitgliedern zur weiteren Berathung zu ver—
weisen. Die Kommission habe ihre Aufgabe in zwei Sitzungen am
2. und 3. Dezember erledigt. Sie sei dabei bezüglich der be—
deutungsvollsten Punkte der „Grundzüge“ zu bestimmten An—
schauungen gelangt, die auch von den dem Centralverbande nahe—
stehenden Mitgliedern in den Verhandlungen des Volkswirthschafts—
rathes vertreten worden seien. Hierbei habe sich herausgestellt, daß
gerade in den wichtigsten Beziehungen die Ansichten der Kommission
des Centralverbandes weder von den Vertretern der Regierung,
noch von der Mehrheit der Mitglieder des Volkswirthschaftsrathes
getheilt worden seien. Demgemäß halte es das Direktorium für
erforderlich die Ansichten des Centralverbandes in Bezug auf die
hauptsächlichsten Bestimmungen für die Alters- und Invaliden—
versicherung der Arbeiter in einer Versammlung der Delegirten
festzustellen. Vor Berufung dieser sei jedoch die Bekanntgabe des
vom Bundesrath festzustellenden Gesetzentwurfes abzuwarten. Um
jedoch über die Ansichten der Mitglieder des Centralverbandes unter—
richtet zu sein und den Delegirten selbst Gelegenheit zu geben, sich
über die vorliegende, so schwierige Frage, wie über die Anschauungen
ihrer Auftraggeber vollkommen zu informiren, richte das Direk—
torium an die Einzelverbände die dringende Bitte, „in die Be—
J3 rathung der „Grundzüge“ der Alters- und Invalidenversicherung
der Arbeiter einzutreten und eine Begutachtung derselben spätestens
in der zweiten Hälfte des Monat Januar 1888 an die Geschäfts—
führung des Verbandes gelangen zu lassen“. Als Grundlage für
ihre Berathungen wurden den Mitgliedern des Centralverbandes
unterbreitet:
1. Die Grundzüge mit der dazu gehörenden Denkschrift;
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