Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 337 
Unter dem 17. Dezember 1887 richtete das Direktorium des 
Centralverbandes an seine Mitglieder ein Rundschreiben in Sachen 
der Alters- und Invalidenversicherung. Es verwies darauf, daß 
es diesen Gegenstand auf die Tagesordnung der am 23. Sep— 
— tember abgehaltenen Sitzung des Ausschusses nicht habe bringen 
können, da damals über die Absichten der Regierung Näheres nicht 
bekannt gewesen sei. Die wenige Tage vor der Ausschußsitzung ver— 
öffentlichten „Grundzüge“ und das eingehende Referat des Geh. 
Finanzrath Jencke über sie hätten den Ausschuß jedoch in die Lage 
versetzt, seine volle Sympathie mit den Zielen der „Grundzüge“ 
auszusprechen und, nach einer allgemeinen Erörterung, diese an eine 
Kommission von 26 Mitgliedern zur weiteren Berathung zu ver— 
weisen. Die Kommission habe ihre Aufgabe in zwei Sitzungen am 
2. und 3. Dezember erledigt. Sie sei dabei bezüglich der be— 
deutungsvollsten Punkte der „Grundzüge“ zu bestimmten An— 
schauungen gelangt, die auch von den dem Centralverbande nahe— 
stehenden Mitgliedern in den Verhandlungen des Volkswirthschafts— 
rathes vertreten worden seien. Hierbei habe sich herausgestellt, daß 
gerade in den wichtigsten Beziehungen die Ansichten der Kommission 
des Centralverbandes weder von den Vertretern der Regierung, 
noch von der Mehrheit der Mitglieder des Volkswirthschaftsrathes 
getheilt worden seien. Demgemäß halte es das Direktorium für 
erforderlich die Ansichten des Centralverbandes in Bezug auf die 
hauptsächlichsten Bestimmungen für die Alters- und Invaliden— 
versicherung der Arbeiter in einer Versammlung der Delegirten 
festzustellen. Vor Berufung dieser sei jedoch die Bekanntgabe des 
vom Bundesrath festzustellenden Gesetzentwurfes abzuwarten. Um 
jedoch über die Ansichten der Mitglieder des Centralverbandes unter— 
richtet zu sein und den Delegirten selbst Gelegenheit zu geben, sich 
über die vorliegende, so schwierige Frage, wie über die Anschauungen 
ihrer Auftraggeber vollkommen zu informiren, richte das Direk— 
torium an die Einzelverbände die dringende Bitte, „in die Be— 
J3 rathung der „Grundzüge“ der Alters- und Invalidenversicherung 
der Arbeiter einzutreten und eine Begutachtung derselben spätestens 
in der zweiten Hälfte des Monat Januar 1888 an die Geschäfts— 
führung des Verbandes gelangen zu lassen“. Als Grundlage für 
ihre Berathungen wurden den Mitgliedern des Centralverbandes 
unterbreitet: 
1. Die Grundzüge mit der dazu gehörenden Denkschrift; 
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