350 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
nachweislich während der dem Inkrafttreten des Gesetzes unmittel⸗
bar vorhergegangenen drei Kalenderjahre in mindestens je 47 vollen
Wochen, in einer die Versicherungspflicht begründenden Beschäftigung
gestanden hatten. Die in den „Grundzügen“ enthaltene besondere
Bestimmung für Personen, die z. Z. des Inkrafttretens des
Gesetzes das 60. Lebensjahr vollendet hatten, fehlte in dem Gesetz—
entwurf. Der Absatz 3 des 8 141 traf Bestimmungen über die Art,
in welcher die betreffenden Nachweise zu führen sein sollten.
In den Heften 38, 40 und 41 der „Verhandlungen ꝛc. des
Centralverbandes“ war den Mitgliedern ein umfangreiches
Material über die Alters- und Invalidenversicherung der Arbeiter
unterbreitet worden. Es ist theilweise bereits erwähnt worden bei
Besprechung des Rundschreibens des Direktoriums vom 17. De—
zember 1887. Dieses Material wurde weiter ergänzt durch eine
Zusammenstellung der beim Centralverbande eingegangenen gut—
achtlichen Aeußerungen verschiedener korporativer Verbände in dem
Heft 40, und durch den von den betreffenden Ausschüssen des
Bundesrathes aufgestellten Gesetzentwurf in dem Heft 41. Dieses
Material wurde in dem Heft 42 weiter vervollständigt durch Be—
richte über die Meinungsäußerungen und Anträge verschiedener
wirthschaftlicher und industrieller Vereine, im praktischen Leben
stehender Männer und Vertreter der Wissenschaft. Das Heft brachte
insbesondere, theils in Auszügen, a) den Bericht und die Verhand—
lungen des am 17. Dezember 1887 abgehaltenen außerordentlichen
Berufsgenossenschaftstages,“) b) Resolutionen des Centralrathes
der deutschen Gewerkvereine,“*) c) Gutachten des Freiherrn von
Stumm-Halberg,“**) q) Kritische Bemerkungen zu den Grund⸗
zügen von K. Möller-Kupferhammer bei Brackwede, rich
) Alters-, Invaliden- und Familienversicherung der Arbeiter.
J. S. Steven-Köln, ) ) Entwurf der Handelskammer Biele—
feld, ) 8) Schäffle, „Die geplante Alters- und Invaliden—
versicherung“, 75) b) Lujo Brentano, „Die beabsichtigte Alters—
und Invalidenversicherung der Arbeiter und ihre Bedeutung“, IF7)
*) Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes Heft 42, S. 4.
*8) Ebendaselbst, S. 8.
Ser) Ebendaselbii, S. 10. ) Ebendaselbst, S. 82.
ut) Ebendaselbst, S. 18. 444) Ebendaselbst, S. 41.
) Ebendaselbst, S. 26. ) Ebendaselbst, S. 64.