Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 351 
i) Platter, „Die geplante Alters- und Invalidenversicherung im 
Deutschen Reich“,“) ) Schrader, „Die Fortführung der Sozial— 
reform durch die Alters- und Invalidenversicherung“.**) 
Das Direktorium hatte in seiner Sitzung vom 29. Juni 1888 
beschlossen die Kommission, die am 2. und 3. November 1887 in 
Berlin über die „Grundzüge“ für die Alters- und Invaliden— 
versicherung der Arbeiter berathen hatte, auf den 7. September 
nach Frankfurt am Main zu berufen und ihr die Vorberathung 
des inzwischen veröffentlichten Gesetzentwurfes zu übertragen. Zu— 
gleich sollten die zum Centralverbande Deutscher Industrieller 
gehörenden Vereine und Verbände aufgefordert werden, sich durch 
besondere Delegirte an den Arbeiten dieser Kommission zu be— 
theiligen. In Ausführung dieses Beschlusses war die Kommission 
an den bezeichneten Tagen unter dem Vorsitz des Geh. Kommerzien— 
rath Schwartzkopff zusammengetreten. *) 
Der Referent Bueck erörterte zunächst die Vorgänge auf dem 
Gebiete der Alters- und Invalidenversicherung, soweit sie die 
Thätigkeit der Behörden und des Centralverbandes betrafen. Er 
gab dann einen Ueberblick über die Bestimmungen des nunmehr 
vorliegenden Gesetzentwurfes, indem er zugleich die Punkte hervor— 
hob, in denen dieser, den Bestimmungen der „Grundzüge“ gegen— 
über, geändert worden war, sowie diejenigen, welche nach seiner, 
des Referenten, Ansicht einer Aenderung bedürftig erschienen. Er 
bedauerte, daß, trotz der in den bedeutendsten wirthschaftlichen und 
industriellen Körperschaften, auch im Volkswirthschaftsrath, laut 
gewordenen, durch die von wissenschaftlicher Seite veröffentlichten 
Gutachten noch verstärkten Bedenken, in dem Gesetzentwurf an dem 
Kapitaldeckungsverfahren für die Aufbringung der auf die Arbeit— 
geber und Arbeiter entfallenden zwei Drittel der Beiträge fest— 
gehälten worden sei. Andererseits sei es freudig zu begrüßen, 
daß die Regierung von dem Gedanken, die Alters- und Invaliden— 
versicherung den Berufsgenossenschaften für die Unfallversicherung zu 
übertragen, Abstand genommen und die Bildung von Landes— 
versicherungsanstalten ins Auge gefaßt habe. Nach dem Wortlaut 
der Bestimmungen des Entwurfes fasse die Regierung 
augenscheinlich die Bildung möglichstgroßer Versicherungs— 
*) Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes Heft 42, S. 65. 
* Gbendaselbst. S. 72. 
***) Ebendaselbst, Heft 43, S. 49.
	        
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