Full text: Zweiter Band (2. Band)

356 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Von den Vertretern der Ansicht, die Berufsgenossenschaften 
zu Trägern der Versicherungsanstalten zu machen, war der folgende 
Antrag gestellt worden: 
„Die Kommission wolle beschließen den Wunsch auszusprechen: 
1. daß der Aufbau der geplanten Alters- und Invaliden— 
versicherung der Arbeiter auf den Unfall-Berufsgenossenschaften 
erfolge; 
2. im Falle der Ablehnung des ersten Antrages, daß eine 
Reichsversicherungsanstalt unter Zuhilfenahme der Unfall-Berufs— 
genossenschaften als mitwirkende Organe zur Feststellung der 
Invalidität, Einziehung der Beiträge, Ueberwachung der Renten— 
empfänger gegründet werde. Der Reichsversicherungsanstalt soll 
das gesammte Rechnungswesen über die Finanzirung der Versicherung 
zufallen; 
3. die Kommission wolle sich gegen eine Organisation wie 
die im vorliegenden Gesetzentwurf geplante aussprechen.“ 
Dieser Antrag wurde gegen wenige Stimmen — an der 
Berathung hatten 23 Mitglieder theilgenommen — abgelehnt. Be— 
züglich der in dem Gesetzentwurf enthaltenen Vorschläge für die 
Organisation war von dem Referenten Bueck Folgendes beantragt 
worden: 
1. „Der Centralverband Deutscher Industrieller wolle an 
seinem früheren Beschlusse, nach welchem er die Errichtung einer 
Reichsversicherungsanstalt für den allein richtigen Weg zur Durch— 
führung der Alters- und Invalidenversicherung der Arbeiter be— 
trachtet, festhalten; 
2. ferner aber, sofern die Errichtung einer Reichsversicherungs— 
anstalt nicht stattfinden sollte, sich mit der im vorliegenden Gesetz— 
entwurf vorgeschlagenen Organisation, vorbehaltlich der Amendirung 
einzelner Punkte, einverstanden erklären.“ 
3. „Es wird hierbei vorausgesetzt, daß die zu errichtenden 
Versicherungsanstalten möglichst große Verbände, jedenfalls 
das Gebiet der einzelnen Bundesstaaten zu einer Ver— 
sicherungsanstalt vereinigt, umfassen, und daß nicht inner— 
halb eines Bundesstaates mehrere Versicherungsanstalten 
errichtet werden.“ 
4. „Es wird hierbei der Wunsch ausgesprochen, daß die Mit— 
wirkung der bestehenden Krankenkassen in erster Instanz derart in 
Anspruch genommen werde, daß die untere Verwaltungsbehörde,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.