Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 369 
vervollständigen, hatte die Geschäftsführung diese Kritik in einer 
Bearbeitung in den „Verhandlungen ꝛc.“ zum Abdruck gebracht.*) 
Inzwischen hatte der Bundesrath zu den Beschlüssen seiner 
Ausschüsse Stellung genommen. Der von ihm festgestellte Gesetz- 
entwurf wurde im Reichstage unter dem 22. November 1886 ein⸗ 
gebracht.“*) Dem Gesetzentwurf war eine Begründung, eine Denk— 
schrift über die Höhe der finanziellen Belastung, und eine mathe⸗ 
matische Anlage, betreffend die Ermittelung der Aktivitätsordnung, 
sowie die Berechnung der Anwartschaft auf Renten, beigegeben. 
Der Gesetzentwurf, dessen Begründung und die Denkschrift waren 
den Mitgliedern des Centralverbandes durch Abdruck in den 
„Verhandlungen ꝛc.“ zur Kenntniß gebracht. 
Von den Vorschlägen der Ausschüsse des Bundesrathes wich 
der von diesem vorgelegte Gesetzentwurf besonders in den Be— 
stimmungen über die Aufbringung der Mittel und in der Berechnung 
des Betrages der Rente ab. In dem Entwurfe der Ausschüsse des 
Bundesrathes war bezüglich der Aufbringung der Mittel (8 15) 
bestimmt worden, daß die Beiträge der Arbeitgeber und der Ver— 
sicherten vom Arbeitgeber für jede Kalenderwoche zu entrichten seien, 
in welcher der Versicherte eine die Versicherung begründende Be— 
schäftigung ausgeübt habe GBeitragswoche). 
In dieser Beziehung war in dem Gesetzentwurf des Bundes— 
rathes — er wird weiter nur als Gesetzentwurf bezeichnet werden — 
prinzipiell nichts geändert worden. Im 8 15 war das Kapital⸗ 
deckungsverfahren für die Beiträge der Versicherten und der Unter— 
nehmer beibehalten worden. Neu war der zweite Absatz dieses 
Paragraphen, er lautete: 
„Die Feststellung der Beiträge erfolgt in Theilbeträgen von 
Jahreslöhnen, welche unter Zugrundelegung des dreihundertfachen 
Betrages des gemäß 8 8 des Krankenversicherungsgesetzes vom 
15. Juni 1883 festgesetzten ortsüblichen Tagelohnes gewöhnlicher 
erwachsener männlicher Tagearbeiter ermittelt wird.“ 
Vollkommen neu war die Einführung von Ortsklassen in 
8 16, er lautete: 
) Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes Heft 44, S. 140 — 181. 
*) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags, 
VII. Legisl.-Periode, 4. Session 1888/89, Band 4, Anlagen Nr. 10, S. 31. 
**) Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes Heft 45. 
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