Full text: Zweiter Band (2. Band)

372 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Die Ausschüsse des Bundesrathes hatten die Beiträge für eine 
versicherte männliche Person auf 21 Pfennig, für eine versicherte weib⸗ 
liche Person auf 14 Pfennig vorgeschlagen. In dem Gesetzentwurf war 
die Höhe der wöchentlichen Beiträge in 8 84 wie folgt bemessen: 
Ortsklasse männliche Person weibliche Person 
J 12 Pfg. 8 Pfg. 
II 6 9 
mn mn 
* 
1 / 
Bezüglich der Marken hatten die Ausschüsse des Bundesrathes im 
8 83 bestimmt: 
„Zum Zweck der Entrichtung der Beiträge werden von jeder 
Versicherungsanstalt Marken ausgegeben, deren Größe, Farbe 
und Stückwerth vom Reichsversicherungsamt festgestellt werden. Auf 
der Marke muß die Versicherungsanstalt, sowie der Geldwerth, 
welchen die Marke darstellt, bezeichnet seien“ Der Gesetzentwurf 
hatte in 8 87 bezüglich der Marken folgende Bestimmung getroffen: 
„Zum Zweck der Erhebung der Beiträge werden von jeder 
Versicherungsanstalt für die einzelnen in ihren Bezirken vor— 
handenen Ortsklassen Marken mit der Bezeichnung ihres Geld⸗ 
werthes ausgegeben. Das Reichsversicherungsamt bestimmt die 
Zeitabschnitte, für welche Marken ausgegeben werden sollen, sowie 
die Unterscheidungsmerkmale der einzelnen Arten von Marken.“ Das 
Quittungsbuch war beibehalten worden. 
Dem Gesetzentwurf war eine umfangreiche eingehende Be— 
gründung beigegeben worden. Aus ihr sollen hier nur einige be— 
fonders bemerkenswerthe Punkte hervorgehoben werden. Bei Er— 
örterung der Frage, auf welcher Grundlage die Renten festzustellen 
seien, wurde als nächstliegend auf den Gedanken verwiesen, eine 
Quote des Arbeitsverdienstes des einzelnen Versicherten als Rente 
zu gewähren. Ungemein sorgfältig waren die Gründe erwogen und 
dargelegt, die zu dem Schlusse führen mußten, daß die Zugrunde— 
legung des „Individualverdienstes“, wenn nicht unausführbar, 
so doch mit sehr erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein würde. 
Dieser Gedanke habe daher nicht weiter verfolgt werden können. 
Ebenso eingehend und mit demselben verneinenden Ergebnisse war 
sodann die Frage behandelt worden, ob die Durchschnittslöhne 
für die einzelnen Berufszweige eine brauchbare Grundlage
	        
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