Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 7 
iner für Während so die Entwickelung der Zwangskassen nicht durch ge— 
asse zu setzliche Schranken gehemmt war, erwiesen sich die Zwangskassen selbst 
»Hand⸗ auch nicht als ein Hindernis für die Entstehung und Entwickelung 
e hilfs— der freien Kassen. Die Mitglieder der staatlich genehmigten Fabrik— 
urichten. Unterstützungskassen wurden fast allerorts durch Ortsstatut von der 
ordnung Pflicht, den Zwangskassen beizutreten, befreit. Jene durch freie 
Gesellen Entschließung der Fabrikinhaber errichteten Kassen erhielten durch— 
Hälfte weg 50 pCt. Zuschuß von den Fabrikinhabern und nahmen im 
. ganzen eine recht befriedigende Entwickelung. Ihr Vermögensbestand 
jeblichen wuchs und damit dehnte sich auch ihre Thätigkeit aus. Die meisten 
r Unter⸗ gaben außerordentliche Unterstützungen in Nothfällen; viele gewährten 
iter er⸗ auch den erkrankten Familienangehörigen der Mitglieder freie ärzt— 
wo dem liche Behandlung und Arzneien, oder gaben beim Tode der 
ut nicht Ehefrauen des Mitgliedes ein Sterbegeld. Eine Minderzahl von 
Das Fabrikkassen endlich, und zwar meist solche von Hüttenwerken, 
gskassen gewährten auch Invalidenpension und Wittwen- und Waisen— 
Fersonen Unterstützung zu festen Sätzen. 
Die Beiträge und Leistungen der meisten Zwangskassen wurden 
uuf dem natürlich so knapp wie möglich bemessen, da sie auch auf die 
vindung schlechtest gelohnten Arbeiter Rücksicht nehmen und nur das Aller— 
etungen nothwendigste gewähren und verlangen konnten. Den besser 
rch, daß gestellten Arbeitern genügten daher die Zwangskassen nicht, selbst 
Fesellen, wenn sie durch Abstufung der Beiträge sich den Verhältnissen ihrer 
mußten Mitglieder anzupassen suchten. Es bildeten sich daher, gleichsam zur Er⸗ 
dau die gänzung der Leistungen der Zwangskassen, auch freie Kassen. Einen 
beitrags⸗ sehr zahlreichen Theil der letzteren bildeten die Sterbekassen. Das 
rhältniß Sterbegeld der Zwangskassen reichte nur eben zur Bestreitung der 
Fabrik— Begräbnißkosten. Der Wunsch, beim Todesfall der Wittwe und den 
Kindern ein Mehr zu sichern, rief die Sterbeladen (Grabekassen) 
ckte sich hervor, die namentlich unter den Meistern der Hausindustrie große 
„ohne Verbreitung gewannen. Nach der Einführung und Auslegung des 
In den Gesetzes vom 3. April 1854 wurden die in eigenen oder gemietheten 
ssen auf Werkstätten mit eigenem Arbeitszeug für Rechnung der Fabrikkaufleute 
schränkt; arbeitenden Meister der Hausindustrie als Fabrikarbeiter angesehen; 
n der sie mußten denjenigen Zwangskassen beitreten, für welche die Fabrik— 
keit auf inhaber Zuschüsse leisteten. Da auch die selbständigen Handwerks— 
hrung meister dem Kassenzwange unterlagen, so hatte diese Einstellung der 
dellliche Meister der Hausindustrie unter die Fabrikarbeiter für erstere keine 
Härte, sondern nur den praktischen Vortheil, daß zu ihren eigenen
	        
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