420 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
Gegen diese Bestimmung wolle er, trotz mancher Bedenken, nicht
Einspruch erheben. Die gleiche Behandlung der Frauen bezüglich
der Beiträge und Renten erachtete der Referent, infolge des Ersatzes
der Ortsklassen durch Lohnklassen, für geboten und berechtigt.
Jencke ging nun noch mit einigen Worten auf das Marken—
system ein, indem er bemerkte, was bei verschiedenen Gelegenheiten
im Centralverbande bereits gesagt worden sei, nämlich, daß die
Industrie auf das ganze Markensystem absolut keinen Werth lege
und daß ihr jeder Weg, die Erhebung der Beiträge und die
Kontrole über die Erhebung der Beiträge zu sichern, ebenso genehm
sein würde. Die starke Agitation, die auf Grund des Markensystems
und besonders des Quittungsbuches in den Kreisen der Arbeiter
betrieben worden war und die in dieser Beziehung gegen die Arbeit⸗
geber erhobenen Angriffe und Verdächtigungen rechtfertigen die
wörtliche Wiedergabe der betreffenden Ausführungen des Referenten,
er sagte: „Meine Herren, ich habe unter allen Aeußerungen, die
über das Gesetz in der Presse und in Vereinen gemacht worden
sind, diejenigen am allerwenigsten verstanden, welche sich auf die
angeblich große Gefahr, welche mit dem Markenwesen verbunden
sein soll, beziehen. Man setzt voraus, daß der Arbeitgeber durch
irgend welche geheime Zeichen einem Arbeiter sein weiteres Fort—
kommen erschweren könnte. Von diesem Gesichtspunkte aus sind
ja auch ziemlich schwere Strafen in das Gesetz hineingebracht worden.
Ich glaube, derjenige Arbeitgeber, der durch geheime Zeichen auf
den Marken ein Urtheil über die Führung des Arbeiters abgeben
will, wird mit sechs Monaten Gefängniß oder 2000 Mark Geld—
buße bestraft. (Heiterkeit.) Ich hätte gar nichts dagegen einzuwenden,
wenn lebenslängliche Zuchthausstrafe darauf stände (große Heiterkeit),
denn die Voraussetzungen, von denen der Paragraph ausgeht, sind
so absolut unmöglich, daß, wie gesagt, wer in der Praxis steht, es
gar nicht begreift, wie auf diesen Punkt so kolossales Gewicht gelegt
werden kann. Deswegen sind die Bestimmungen aber für uns
vollkommen gleichgültig.“
„Meine Herren, stellen Sie sich einmal vor, wie das geschehen
soll, unter welchen Voraussetzungen der Paragraph überhaupt
praktisch sein könnte. Glauben Sie, daß unter sämmtlichen Haus—
frauen im Deutschen Reich eine Vereinbarung möglich ist über ge—
wisse geheime Zeichen, welche Dienstmädchen, Köchinnen auf den
Marken so und so charakterisiren? (Heiterkeit) Glauben Sie, daß