Full text: Zweiter Band (2. Band)

420 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Gegen diese Bestimmung wolle er, trotz mancher Bedenken, nicht 
Einspruch erheben. Die gleiche Behandlung der Frauen bezüglich 
der Beiträge und Renten erachtete der Referent, infolge des Ersatzes 
der Ortsklassen durch Lohnklassen, für geboten und berechtigt. 
Jencke ging nun noch mit einigen Worten auf das Marken— 
system ein, indem er bemerkte, was bei verschiedenen Gelegenheiten 
im Centralverbande bereits gesagt worden sei, nämlich, daß die 
Industrie auf das ganze Markensystem absolut keinen Werth lege 
und daß ihr jeder Weg, die Erhebung der Beiträge und die 
Kontrole über die Erhebung der Beiträge zu sichern, ebenso genehm 
sein würde. Die starke Agitation, die auf Grund des Markensystems 
und besonders des Quittungsbuches in den Kreisen der Arbeiter 
betrieben worden war und die in dieser Beziehung gegen die Arbeit⸗ 
geber erhobenen Angriffe und Verdächtigungen rechtfertigen die 
wörtliche Wiedergabe der betreffenden Ausführungen des Referenten, 
er sagte: „Meine Herren, ich habe unter allen Aeußerungen, die 
über das Gesetz in der Presse und in Vereinen gemacht worden 
sind, diejenigen am allerwenigsten verstanden, welche sich auf die 
angeblich große Gefahr, welche mit dem Markenwesen verbunden 
sein soll, beziehen. Man setzt voraus, daß der Arbeitgeber durch 
irgend welche geheime Zeichen einem Arbeiter sein weiteres Fort— 
kommen erschweren könnte. Von diesem Gesichtspunkte aus sind 
ja auch ziemlich schwere Strafen in das Gesetz hineingebracht worden. 
Ich glaube, derjenige Arbeitgeber, der durch geheime Zeichen auf 
den Marken ein Urtheil über die Führung des Arbeiters abgeben 
will, wird mit sechs Monaten Gefängniß oder 2000 Mark Geld— 
buße bestraft. (Heiterkeit.) Ich hätte gar nichts dagegen einzuwenden, 
wenn lebenslängliche Zuchthausstrafe darauf stände (große Heiterkeit), 
denn die Voraussetzungen, von denen der Paragraph ausgeht, sind 
so absolut unmöglich, daß, wie gesagt, wer in der Praxis steht, es 
gar nicht begreift, wie auf diesen Punkt so kolossales Gewicht gelegt 
werden kann. Deswegen sind die Bestimmungen aber für uns 
vollkommen gleichgültig.“ 
„Meine Herren, stellen Sie sich einmal vor, wie das geschehen 
soll, unter welchen Voraussetzungen der Paragraph überhaupt 
praktisch sein könnte. Glauben Sie, daß unter sämmtlichen Haus— 
frauen im Deutschen Reich eine Vereinbarung möglich ist über ge— 
wisse geheime Zeichen, welche Dienstmädchen, Köchinnen auf den 
Marken so und so charakterisiren? (Heiterkeit) Glauben Sie, daß
	        
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