2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 429
die Anlegung der angesammelten Kapitalien gesteigerten Kurse der
Staatspapiere die Aufnahme von Anleihen erleichtern und die
Regierung zum Ausbau der Wasserstraßen veranlassen würde. Zu
diesem Zwecke sei es wohl nicht nothwendig der Industrie die Spar—
pfennige zu entziehen. Bei gutem Willen würden der Regierung die
Mittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse auch ohnedem nicht
fehlen. Für die Einführung des Kapitaldeckungsverfahrens fehle jede
sichere rechnungsmäßige Grundlage. In dieser Beziehung sollten erst
Erfahrungen gesammelt werden, auch darüber, ob die anderen
Nationen dem Deutschen Reiche auf dem eingeschlagenen Wege der
sozialpolitischen Gesetzgebung folgen würden. Geschähe das nicht,
so dürfte doch vielleicht später eine Revision dieses Gesetzes erforderlich
werden. Von diesem Gesichtspunkte aus sollte man sich hüten
schon jetzt eine Belastung aufzuerlegen, die in Zukunft, ebenso wie
es auch heute bereits der Fall sei, von jeder lebenden Generation
für jedes Jahr von neuem aufgebracht und getragen werden müsse.
Die Gegenwart habe die Last für die Invalidität zu tragen, die
sich in der Vergangenheit entwickelt habe; sie könne diese Lasten
auch in Zukunft nicht abwälzen. Gestützt auf die Hilfe der Ver—
gangenheit könne auch die Zukunft die zukünftigen Lasten tragen,
gerade von den Mitteln, die wir ihr hinterlassen. Daß diese Mittel
möglichst reichhaltig seien, dahin ziele der Antrag, der bezwecke, daß
der Industrie das Kapital nicht vorzeitig entzogen werde. Nachdem
noch Wessels für und Russel nochmals gegen das Kapitaldeckungs—
verfahren gesprochen hatte, wurde die Nummer 11 gegen 4 Stimmen
angenommen. In der Gesammtabstimmung wurden die sämmtlichen
Beschlußanträge mit dem Schlußsatze einstimmig von der Versammlung
angenommen.
Ein Bericht in der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ über
das der Versammlung folgende gemeinsame Mittagessen, die Be—
theiligung der Vertreter der höchsten Reichs- und Staatsbehörden
an demselben und die dabei gehaltenen bedeutungsvollen Reden ist
in der Chronik des Centralverbandes bereits zum Abdruck gelangt.“)
Die zweite Berathung des Gesetzentwurfes im Reichstage be—
gann am 29. März, sie hatte 18 Sitzungen in Anspruch genommen
und wurde am 11. Mai 1889 beendet. Die dritte Berathung er—
*) Band 1, S. 288- 248.