Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 429 
die Anlegung der angesammelten Kapitalien gesteigerten Kurse der 
Staatspapiere die Aufnahme von Anleihen erleichtern und die 
Regierung zum Ausbau der Wasserstraßen veranlassen würde. Zu 
diesem Zwecke sei es wohl nicht nothwendig der Industrie die Spar— 
pfennige zu entziehen. Bei gutem Willen würden der Regierung die 
Mittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse auch ohnedem nicht 
fehlen. Für die Einführung des Kapitaldeckungsverfahrens fehle jede 
sichere rechnungsmäßige Grundlage. In dieser Beziehung sollten erst 
Erfahrungen gesammelt werden, auch darüber, ob die anderen 
Nationen dem Deutschen Reiche auf dem eingeschlagenen Wege der 
sozialpolitischen Gesetzgebung folgen würden. Geschähe das nicht, 
so dürfte doch vielleicht später eine Revision dieses Gesetzes erforderlich 
werden. Von diesem Gesichtspunkte aus sollte man sich hüten 
schon jetzt eine Belastung aufzuerlegen, die in Zukunft, ebenso wie 
es auch heute bereits der Fall sei, von jeder lebenden Generation 
für jedes Jahr von neuem aufgebracht und getragen werden müsse. 
Die Gegenwart habe die Last für die Invalidität zu tragen, die 
sich in der Vergangenheit entwickelt habe; sie könne diese Lasten 
auch in Zukunft nicht abwälzen. Gestützt auf die Hilfe der Ver— 
gangenheit könne auch die Zukunft die zukünftigen Lasten tragen, 
gerade von den Mitteln, die wir ihr hinterlassen. Daß diese Mittel 
möglichst reichhaltig seien, dahin ziele der Antrag, der bezwecke, daß 
der Industrie das Kapital nicht vorzeitig entzogen werde. Nachdem 
noch Wessels für und Russel nochmals gegen das Kapitaldeckungs— 
verfahren gesprochen hatte, wurde die Nummer 11 gegen 4 Stimmen 
angenommen. In der Gesammtabstimmung wurden die sämmtlichen 
Beschlußanträge mit dem Schlußsatze einstimmig von der Versammlung 
angenommen. 
Ein Bericht in der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ über 
das der Versammlung folgende gemeinsame Mittagessen, die Be— 
theiligung der Vertreter der höchsten Reichs- und Staatsbehörden 
an demselben und die dabei gehaltenen bedeutungsvollen Reden ist 
in der Chronik des Centralverbandes bereits zum Abdruck gelangt.“) 
Die zweite Berathung des Gesetzentwurfes im Reichstage be— 
gann am 29. März, sie hatte 18 Sitzungen in Anspruch genommen 
und wurde am 11. Mai 1889 beendet. Die dritte Berathung er— 
*) Band 1, S. 288- 248.
	        
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