430 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
forderte 6 Sitzungen vom 17. bis 23. Mai 1889.*) Die Ab—
stimmmung über das Gesetz fand in der 76. Sitzung am 24. Mai 1889
statt, sie war eine namentliche.“*) An ihr betheiligten sich 384 Mit—
glieder. Vier Mitglieder hatten sich der Abstimmung enthalten.
Mit Ja hatten 185, mit Nein 165 Abgeordnete gestimmt. Somit
war der Gesetzentwurf, betreffend die Alters- und Invaliden—
versicherung, nach den in dritter Berathung gefaßten Beschlüssen
nur mit der knappen Mehrheit von 20 Stimmen angenommen
worden.
Gegen das Gesetz hatte ein Theil der Konservativen, ein Theil
des Centrums — dessen Führer hatten theils für, theils gegen das
Gesetz ihre Stimmen abgegeben —, die freisinnige Partei, die Welfen,
die Polen und die Sozialdemokraten gestimmt. Von den Rednern
der betreffenden Parteien bezw. deren Theile war der ablehnende
Standpunkt dem Gesetz gegenüber bereits bei der allgemeinen Er—
örterung, mit der die dritte Berathung eröffnet worden war, an—
gekündigt worden. Wesentlich neue Gesichtspunkte waren dabei nicht
hervorgetreten; es kann daher hier auf die Wiedergabe des Inhaltes
der betreffenden Reden verzichtet werden.
Der Reichstag hatte in der zweiten und dritten Beratung
an den Beschlüssen seiner Kommission nur wenige Aenderungen
vorgenommen. Von wesentlicher Bedeutung waren in dieser Be—
ziehung nur die folgenden Beschlüsse. Die Höhe der Beiträge
wurde in der J. und III. Lohnklasse gesteigert, dagegen in der
IV. ermäßigt. Für die erste Beitragsperiode waren demgemäß in
jeder Versicherungsanstalt, vorbehaltlich anderweitiger Festsetzung
gemäß 8 86, an wöchentlichen Beiträgen zu erheben
in Lohnklasse J 4Pfennig
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Für die Berechnung der Altersrente wurden, neben dem
Reichszuschuß von 50 Mark, Steigerungsbeträge festgesetzt, die für
jede bezahlte Beitragswoche
*) Stenogr. Berichte des Deutschen Reichstages, VII. Legisl.-Periode,
4. Session 1888/89, Band 2 und 8, S. 1122 —1677. Die dritte Berathung
Band 8, S. 1781-1990.
**) Ebendaselbst S. 2001 - 2003.