2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 433
nisation verfolgten Ziele sehr nahe gekommen. Deswegen hatte
sich der Centralverband auch mit dem letzten Vorschlage der
Regierung einverstanden erklärt. Er hatte es jedoch nur gethan
unter der Voraussetzung, daß bei Errichtung der Landes—
versicherungsanstalten thunlichst große Gebiete zusammengefaßt
würden, demgemäß jede Zersplitterung vermieden werde. Leider
sollten die Landesversicherungsanstalten, wie sehr bald nach dem
Zustandekommen des Gesetzes bekannt wurde, nicht in der vom
Centralverbande empfohlenen Gestalt organisirt werden. Eine
offiziöse Korrespondenz hatte bereits im November bekannt gegeben,
daß im ganzen deutschen Reich voraussichtlich 30 solcher Anstalten
errichtet werden würden; speziell für Preußen 13 und zwar für
jede Provinz eine und für die Stadt Berlin die 13te. So ist es
auch später geschehen.
Die in den „Grundzügen“ in Aussicht genommene Gleichheit
der Renten und Beiträge für alle Arbeiter war auch von dem
Centralverbande nicht für richtig erachtet worden. Er hatte
daher freudig den Vorschlag der Regierung in dem Gesetzent—
wurfe begrüßt, Ortsklassen einzuführen, die eine billige Unter—
scheidung zwischen den einzelnen Arbeiterklassen nach ihrem Ver—
dienste und ihrer ganzen Lebenshaltung bezweckten. Trotzdem der
Centralverband die in der großen Vereinfachung des Verfahrens
zu erblickenden Vorzüge des Systems der Ortsklassen eindringlich
hervorgehoben und deren Einführung daher warm befürwortet
hatte, waren sie fallen gelassen worden, ohne daß die Regierung
der Beseitigung ihres wohlerwogenen Vorschlages irgend welchen
nennenswerthen Widerstand entgegengestellt hätte. An die Stelle
der Ortsklassen traten die Lohnklassen. Wenn es dem Central—
verbande nicht gelungen war, diesen, nach seiner Auffassung höchst
bedauerlichen Vorschlag zu verhindern, so hat er durch seine ein—
gehenden, diese Frage betreffenden Erörterungen und Vorstellungen
doch sehr wesentlich dazu beigetragen, daß die auf theoretischen
Spekulationen beruhenden Bestrebungen, den Individuallohn jedes
einzelnen Arbeiters bei der Berechnung der Beiträge und Renten
zugrunde zu legen, zurückgewiesen wurden. Bezüglich des Reichs—
zuschusses hatte sich der Centralverband aufs Aeußerste bemüht die
Regierung und diejenigen Mitglieder des Reichstages, die eine
finanzielle Mitwirkung des Staates für unbedingt nothwendig
erachteten, in dem Festhalten an dem Reichszuschuß zu stützen.
929