436 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
die Höhe der Renten betreffenden Forderungen hatte sich im
übrigen die Industrie vollständig den Vorschlägen der Verbündeten
Regierungen angeschlossen, die sich unbestreitbar von ganz ähnlichen
Erwägungen hatten leiten lassen. Die Regierungen hatten jedoch
nicht nur in diesen Fällen, sondern auch bezüglich anderer prinzipiell
höchst bedeutungsvoller Bestimmungen, ihre wohlerwogenen ersten
Beschlüsse in dem Bestreben aufgegeben, das Gesetz unter allen und
jeden Umständen zu stande zu bringen. Das konnte aber nur
geschehen unter Berücksichtigung der Strömungen, von denen die
Mehrheit der Abgeordneten des Reichstages bewegt wurde, sobald
Fragen zur Behandlung gelangten, die Bezug auf die Arbeiter,
die Inhaber der meisten Stimmen im Reiche, hatten.
Mit dem Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der
Arbeiter vom 15. Juni 1883 hatte das große Werk begonnen, zu
dem der unvergeßliche Kaiser Wilhelm J. das deutsche Volk durch
seine, zu einer historischen That gewordenen Botschaft vom
17. November 1881 verpflichtet hatte. Nach mühevollen Kämpfen
war es gelungen, die in weiten Kreisen herrschenden, auf dem
Prinzip des Gehenlassens beruhenden Lehren und Auffassungen
zu überwinden und, bei Durchführung der Fürsorge für die
Arbeiter, den Versicherungszwang als leitenden Grundsatz zur
Anerkennung zu bringen. Auf diesen Grundsatz gestützt hatte mit
dem Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, um—
somehr ein ersprießlicher Anfang gemacht werden können, als, im
Gegensatz zu den späteren Arbeiterversicherungsgesetzen, auf diesem
Gebiete bereits umfassende Erfahrungen vorlagen, auf denen die
Gesetzgebung hatte fußen können.
Freilich enthielt das Gesetz gewisse Bestimmungen, die von
der Industrie, gestützt auf ihre im praktischen Leben gesammelten
Erfahrungen und ihre bessere Kenntniß der thatsächlichen Ver—
hältnisse, bereits bei der Berathung des Gesetzes grundsätzlich,
jedoch vergebens bekämpft worden waren. Denn bereits damals
hatte sich im Reichstage eine Strömung Geltung verschafft, die es
im Parteünteresse liegend erachtete, dem Verlangen der Arbeiter
um jeden Preis das möglichste Entgegenkommen zu erweisen. Diese
Strömung erstarkte von Jahr zu Jahr und hat bei der späteren
sozialpolitischen Gesetzgebung, besonders bei der Ausgestaltung des
Alters- und Invalidenversicherungsgesetzes, selbst in wichtigen