Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 493 
Jahre hindurch als Arbeiter beschäftigt gewesen war, eine einheitliche, 
beziehungsweise nach Lohnsätzen abstufbare Grundrente, und, soweit 
er durch Vorlegung eines rein fakultativen Arbeitsbuches (Sammel— 
heft für Arbeits- und Lohnbescheinigungen) eine längere Beschäfti— 
gung und höheren Lohn nachweisen könne, eine mehrfach abgestufte 
Rentensteigerung gewähren. 
Während Präsident Bödiker auf diesem Wege zur Beseitigung 
des Markensystems gelangen wollte, wurde dieses von Dr. Freund 
als das einfachste Verfahren bei Aufbringung von Beiträgen ver— 
theidigt und auch für die Beiträge zur Krankenversicherung empfohlen, 
jedoch der Vereinfachung für bedürftig erklärt. 
In der Versammlung von Sachverständigen wurde festgestellt, 
daß gegen das Markensystem eine weitgehende, wenn auch mitunter 
von den Gegnern des Gesetzes künstlich genährte Verstimmung 
herrsche. Dennoch war zu erkennen gewesen, daß die Mehrheit der 
Berathenden — Abstimmungen wurden in der Versammlung nicht 
vorgenommen —, trotz des lebhaften Wunsches, das Markensystem 
zu beseitigen, die bisherigen Vorschläge zu diesem Zweck als einwands— 
freie Verbesserungen noch nicht anerkennen konmen. Sie erachteten 
eine weitere eingehende Prüfung dieser Vorschläge auf ihre Zweck— 
mäßigkeit und Durchführbarkeit für erforderlich. Hierbei wurde 
hervorgehoben, daß die Marken nicht nur als Quittungen über die 
Beitragsentrichtung, die allerdings auch in anderer Form möglich 
sei, sondern auch als Nachweis über die versicherungspflichtige 
Beschäftigung dienten. 
Bei Besprechung der weiteren Bödiker'schen Vorschläge, die 
eine Vereinigung der gesammten Rentenversicherung (Unfall-⸗, In— 
validitäts- und Altersversicherung) theils in örtlichen Verbänden, 
theils in den Berufsgenossenschaften bezweckten, wurden, neben ge— 
wissen Vorzügen, auch einzelne Schattenseiten hervorgehoben. So 
vor allem die Schwierigkeiten, die für die landwirthschaftliche Unfall— 
versicherung sich ergeben müßten, wenn in denselben territorialen 
Anstalten, neben dem Betriebe der Land- und Forstwirthschaft, auch 
Betriebe der anderen, jetzt genossenschaftlich organisirten Berufs— 
zweige mit zum Theil hoher Unfallgefahr versichert würden. Die 
Freund schen Vorschläge begegneten dem Einwande, daß sie zu sehr 
den großstädtischen Zuständen angepaßt seien und daher den Ver— 
hältnissen im Lande nicht genügend Rechnung trügen.
	        
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