18 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
lage und der Keim der übrigen Unterstützungskassen gewesen waren, uiah
und daß für die Gestaltung selbständiger Pensions- und Wittwen— n
kassen der Boden im allgemeinen noch nicht vorhanden war. Bei
dieser Sachlage war es ein großer Mißgriff der Gesetzgebung, für Werl
die Krankenkassen neue Bestimmungen zu erlassen, die nicht noth— lafsa
wendig waren, und aus diesen Kassen alle anderen Unterstützungs— Zahl
arten auszuscheiden, ohne für diese irgend eine andere Fürsorge zu ri
treffen. Hant
Sehr wenig Rücksicht hatte das Gesetz vom 7. April 1876 genon
auf die wichtige Klasse der Fabrikkassen genommen. Das Gesetz geleg
hatte sein Hauptaugenmerk auf die Hirsch-Duncker' schen Gewerk— Mle
vereine gerichtet. Daher kamen die sorgfältigen, auf die Trennung
der Hilfskassen von den Strikekassen hinzielenden Bestimmungen. steller
Durch den Inhalt des Gesetzes konnte der Anschein erweckt werden, gewes
als wenn die Gewerkvereinskassen den wichtigsten Bestandtheil des daß
Hilfskassenwesens bildeten, und daß gegen sie die mit Zuschüssen imn
der Arbeitgeber bestehenden Kassen verschwänden. Die Mitglieder
der Gewerkvereine bildeten damals aber nur eine sehr kleine Hilfe
Minderheit gegenüber der sehr großen Zahl der Mitglieder der gehör
Fabrikkassen. Freilich machte sich jene Minderheit damals in der war
Presse wie im Reichstag sehr bemerkbar, während für die Fabrikkassen an
Niemand eintrat. angeh
Das Gesetz vom 8. April 1876 war insofern mangelhaft, Indus
als es nur den Kommunalverbänden das Recht gab, durch Orts— den F
statut den Kassenzwang anzuordnen. Zu dessen Durchführung wäre in de
es aber unerläßlich gewesen, auch die höhere Verwaltungsbehörde Geh.
zu ermächtigen den Kassenzwang selbst anzuordnen, wenn der thãtig
Kommunalverband den Erlaß eines Ortsstatuts verweigerte. In Hütter
dieser Weise war mit dem preußischen Gesetz von 1854 vorgegangen zur R
und Erfolg erzielt worden. In anderer Weise war an eine Durch— sorge
führung des Kassenzwanges für die gewerblichen Arbeiter nicht
zu denken. hatte
ständig
In der vorstehend dargelegten Weise hatte sich in den Ter gelegt:
Jahren des vorigen Jahrhunderts das Hilfskassenwesen entweder auf werbeo
der Grundlage staatlicher Organisation oder auf dem Wege freier zu rege
Selbsthilfe entwickelt. Diese Entwicklung war ungenügend gewesen.
Die Existenz der Arbeiter und, im Falle ihrer Erwerbsunfähigkeit Horde
oder ihres Todes, auch diejenige ihrer Angehörigen, war einiger— Nr. 1632