Full text: Zweiter Band (2. Band)

500 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Nur ein Beispiel wolle er hervorheben, die große Frage der 
Einschätzung in die Gefahrenklassen der Betriebe. Von den 400000 
versicherten Betrieben seien im vergangenen Jahre keine 400 Be— 
schwerden, also kaum 1 von 1000, gegen die Thätigkeit der Selbst— 
verwaltungsorgane erhoben worden. Bödiker stellte fest, daß in 
den vergangenen schlechten Zeiten von zahlreichen Unternehmern 
die Beiträge für die Arbeiterversicherung nur mit großen Schwierig— 
keiten hätten beschafft werden können. Trotzdem hätten sie, ohne 
zu murren, alle ihre Schuldigkeit gethan, und zu Gunsten der 
Arbeiter Wohlwollen walten lassen. 
Die Industrie sei im großen und ganzen mit der Arbeiter— 
versicherung zufrieden. Der Beweis dafür sei durch die von dem 
Referenten eingebrachten Beschlußanträge geliefert, die sich nicht 
auf die Aenderung grundlegender Prinzipien bezögen. Hierdurch 
werde die im Auslande verbreitete Annahme widerlegt, daß in 
Deutschland bezüglich der Arbeiterversicherung große Fehler gemacht 
worden seien und daß große Unzufriedenheit herrsche. Unzufrieden— 
heit bestehe hinsichtlich ganz untergeordneter Punkte. Daher würden 
die Verhandlungeu des Centralverbandes auch aufklärend auf das 
Ausland wirken, und es den anderen Ländern erleichtern, den Weg 
allmählich zu betreten, den die deutsche Gesetzgebung, zur Zufriedenheit 
der Industrie und zum Wohle ihrer Arbeiter, bisher gegangen sei. 
Zur Verhandlung stand zuerst der Entwurf eines Gesetzes, 
betreffend die Abänderung von Arbeiterversicherungsgesetzen (In— 
validen- und Altersversicherung). 
Von den beiden Referenten, Geheimen Finanzrat Jencke und 
Geschäftsführer Bueck, waren die folgenden Beschlußanträge der 
Delegirtenversammlung unterbreitet worden: 
„J. Der Centralverband hält die Zusammenlegung der In— 
validitäts- und Altersversicherung mit anderen Zweigen der Arbeiter— 
versicherung und demgemäß auch die Verschmelzung der Kranken-, 
Unfall-⸗, Invaliditäts- und Altersversicherung in eine, diese drei 
Zweige der Versicherung in sich vereinigende Organisation für un— 
ausführbar. Auch erkennt derselbe das Dasein zwingender Gründe 
für die Herbeiführung einer solchen Vereinigung nicht an, indem 
vorhandenen Mängeln der einzelnen Versicherungszweige im Rahmen 
der bestehenden Organisationen abgeholfen werden könne. 
II. In Bezug auf den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die 
Abänderung von Arbeiterversicherungsgesetzen Artikel l — Ab—
	        
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