506 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
hörde, sich von vornherein auf den schroffen Standpunkt einer
vorgesetzten Behörde gestellt haben, so würde die Schaffung der
ehrenamtlichen Organisation wohl in zahlreichen Fällen auf un—
überwindliche Hindernisse gestoßen sein. Ebenso gewiß sei es, daß
diese ehrenamtliche Organisation zu Bruche gehen würde, wenn,
was freilich während der Amtirung des derzeitigen Präsidenten
ausgeschlossen sei, ein anderer Geist in das Reichsversicherungsamt
einziehen sollte, der die Genossenschaften im Sinne einer instanz—
mäßigen Abstufung als untergeordnete Organe betrachten wollte.
Gewisse berufsgenossenschaftliche Aufgaben, namentlich die so
wichtige der Unfallverhütung, erforderten ein freudiges Arbeiten
aller berufenen Organe der Verwaltung, ein liebevolles Interesse
an der Sache; das würde ausgeschlossen sein, wenn durch unnützes
Reglementiren und dergl. mehr denen, die neben einer starken
beruflichen Jnanspruchnahme auch noch willig ausgedehnte ehren—
amtliche Pflichten auf sich nehmen, die Laune verdorben würde.
Als weitere, bei Ueberweisung der Unfallversicherung an die
Versicherungsanstalten hervortretende Schwierigkeit bezeichnete der
Referent die Frage der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung
und Haftung. Sie erscheine dadurch besonders verwickelt, daß bei
der Unfallversicherung das Umlageverfahren, bei der Invaliditäts—
und Altersversicherung das Kapitaldeckungsverfahren eingeführt sei.
Ferner müsse eine Verschmelzung der Unfall- mit der Invaliditäts—
Versicherung nothgedrungen zu einem Beitragssystem führen, d. h.
es würde auch, was Niemand wünsche, für die Unfallversicherung
zu dem Deckungsverfahren kommen müssen, da die Aufhebung des
Kapitaldeckungsverfahren für die Invaliditäts- und Altersver—
sicherung als ausgeschlossen gelten müsse.
Der Referent erklärte, daß er nach sehr eingehender Ueber—
legung von einer Uebertragung der Unfallversicherung auf die Ver—
sicherungsanstalten einen Nutzen nicht zu erblicken vermöge. Daher
könne er mit gutem Gewissen den Schlußfolgerungen zustimmen zu
denen die Begründung mit den Worten gelange, daß bei allen
grundsätzlichen Aenderungen in den bisherigen Organisationen die
Gefahr bestehe, daß man für unsichere Verbesserungen sichere Vor—
züge der bestehenden Einrichtungen aufs Spiel setze und daß die
Nachtheile einer grundsätzlichen Aenderung in der Organisation die
sich daraus möglicherweise ergebenden Vortheile weitaus überwiegen
würden.