Full text: Zweiter Band (2. Band)

506 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
hörde, sich von vornherein auf den schroffen Standpunkt einer 
vorgesetzten Behörde gestellt haben, so würde die Schaffung der 
ehrenamtlichen Organisation wohl in zahlreichen Fällen auf un— 
überwindliche Hindernisse gestoßen sein. Ebenso gewiß sei es, daß 
diese ehrenamtliche Organisation zu Bruche gehen würde, wenn, 
was freilich während der Amtirung des derzeitigen Präsidenten 
ausgeschlossen sei, ein anderer Geist in das Reichsversicherungsamt 
einziehen sollte, der die Genossenschaften im Sinne einer instanz— 
mäßigen Abstufung als untergeordnete Organe betrachten wollte. 
Gewisse berufsgenossenschaftliche Aufgaben, namentlich die so 
wichtige der Unfallverhütung, erforderten ein freudiges Arbeiten 
aller berufenen Organe der Verwaltung, ein liebevolles Interesse 
an der Sache; das würde ausgeschlossen sein, wenn durch unnützes 
Reglementiren und dergl. mehr denen, die neben einer starken 
beruflichen Jnanspruchnahme auch noch willig ausgedehnte ehren— 
amtliche Pflichten auf sich nehmen, die Laune verdorben würde. 
Als weitere, bei Ueberweisung der Unfallversicherung an die 
Versicherungsanstalten hervortretende Schwierigkeit bezeichnete der 
Referent die Frage der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung 
und Haftung. Sie erscheine dadurch besonders verwickelt, daß bei 
der Unfallversicherung das Umlageverfahren, bei der Invaliditäts— 
und Altersversicherung das Kapitaldeckungsverfahren eingeführt sei. 
Ferner müsse eine Verschmelzung der Unfall- mit der Invaliditäts— 
Versicherung nothgedrungen zu einem Beitragssystem führen, d. h. 
es würde auch, was Niemand wünsche, für die Unfallversicherung 
zu dem Deckungsverfahren kommen müssen, da die Aufhebung des 
Kapitaldeckungsverfahren für die Invaliditäts- und Altersver— 
sicherung als ausgeschlossen gelten müsse. 
Der Referent erklärte, daß er nach sehr eingehender Ueber— 
legung von einer Uebertragung der Unfallversicherung auf die Ver— 
sicherungsanstalten einen Nutzen nicht zu erblicken vermöge. Daher 
könne er mit gutem Gewissen den Schlußfolgerungen zustimmen zu 
denen die Begründung mit den Worten gelange, daß bei allen 
grundsätzlichen Aenderungen in den bisherigen Organisationen die 
Gefahr bestehe, daß man für unsichere Verbesserungen sichere Vor— 
züge der bestehenden Einrichtungen aufs Spiel setze und daß die 
Nachtheile einer grundsätzlichen Aenderung in der Organisation die 
sich daraus möglicherweise ergebenden Vortheile weitaus überwiegen 
würden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.