20 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
tag aber trat ihr die Ansicht entgegen, daß es nicht zweckmäßig kassen
sei, das Hilfskassenwesen so nebenbei mit der Gewerbeordnung zu bring
erledigen.
In der Sitzung des Reichstags vom 1. Mai 1869 wurde Sitzu
ein von dem Abgeordneten Dr. Lasker gestellter Antrag an— intere
genommen, der folgenden Wortlaut hatte: punkt
1. An Stelle der 88 147 — 155 folgenden Paragraph zu wichti
setzen: bemer
8 147. Bis zum Erlaß eines Bundesgesetzes bleiben die des R
Anordnungen der Landesgesetze über die Kranken-, Hilfs- und u
Sterbekassen für Gesellen, Gehilfen und Fabrikarbeiter in Kraft. Gesetz.
2. Der Reichstag wolle ferner beschließen: den Bundes— nehmi
kanzler aufzufordern, dem Reichstage in der nächsten Session den daß d
Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, welches Normativbestimmungen auchn
für die Errichtung von Kranken-, Hilfs- und Sterbekassen für Ge— Zweckt
sellen, Gehilfen und Fabrikarbeiter anordnet und die Beitrags—
und Beitrittspflicht der unselbständigen Arbeitnehmer, sowie die ledigli
Beitragspflicht der Abeitgeber regelt.“) die ve
Damit waren die betreffenden Bestimmungen des Regierungs— noch
entwurfes beseitigt. n
In der außerordentlichen Session des Reichstages im Herbst e
1878 brachte der Abgeordnete Stumm einen auf die Begründung Thätig
von Altersversorgungs-⸗ und Invalidenkassen gerichteten Antrag ein; nicht.
er lautete: bcheichr
„Der Reichstag wolle beschließen, den Herrn Reichskanzler zu versorg
ersuchen, dem Reichstage in der nächsten Session einen Gesetzentwurf von de
vorzulegen, welcher auf die Einführung obligatorischer, nach dem wesenv
Muster der bergmännischen Knappschaftsvereine zu bildender Alters— zu erla
versorgungs- und Invalidenkassen für alle Fabrikarbeiter ge— es, wie
richtet ist. det Ger
Der Antrag gelangte nicht zur Berathung. Verbän
Durch die bisherige Erfolglosigkeit seiner Bestrebungen ließ weisend
Stumm sich nicht abschrecken am 12. Februar 1879 den vor— Kasse e—
erwähnten, die Einführung von Altersversorgungs- und Invaliden—
*) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Reichstags des IV. Legi—
Nordd. Bundes, J. Legisl.-Periode, Session 1869, Band 2, S. 337. æ
**) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags, IV. Legi⸗
IV. Legisl.-Periode, 1. Session 1878, Band 1, S. 18. *