Full text: Zweiter Band (2. Band)

522 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
züglichen Aenderungen. Er hob besonders hervor die außer— 
ordentliche Erweiterung der Befugnisse des Staatskommissars, das 
fast schrankenlos gestaltete Aufsichtsrecht des Reichsversicherungs⸗ 
amtes und die weit ausgedehnten Befugnisse der Landeszentral— 
behörde, die Erweiterung der Befugnisse des Ausschusses dem Vor— 
stande gegenüber, endlich die in Aussicht genommene Errichtung 
von Sektionen, deren Nothwendigkeit bisher noch von keiner Seite 
anerkannt worden sei. 
Der Referent glaubte hervorheben zu sollen, daß aus diesen 
tief in die bisherige Selbstverwaltung der Versicherungsanstalten 
eingreifenden Bestimmungen auf erhebliche in diesen Anstalten 
herrschende Mißstände geschlossen werden müßte. Diese in der 
Begründung darzulegen, würde die Pflicht der Regierung gewesen 
sein. Eine Begründung aller dieser Bestimmungen fehle aber 
gänzlich; gegen diese sei aber von allen betreffenden und maß— 
gebenden Kreisen ernster Widerspruch erhoben worden. Der Referent 
empfahl die Annahme der in ähnlicher Weise widersprechenden 
Beschlußanträge. 
Zum Schluß erkannte der Referent an, daß die Vorlage eine 
Reihe mehr oder weniger erheblicher, zum Theil sehr wesentlicher 
Verbesserungen enthalte, und daß die Industrie alle Veranlassung 
habe das Vorgehen der Verbündeten Regierungen in dieser Richtung 
dankbar anzuerkennen. Noch größere Dankbarkeit würde die 
Industrie der Reichsregierung beweisen, wenn sie den Wünschen 
und Einwendungen des Centralverbandes bezüglich anderer Be— 
stimmungen des Gesetzes Gehör schenken wollte. Denn diese 
Wünsche und Bedenken seien hervorgegangen aus der innigen 
Fühlung mit der Praxis und aus der genauen Kenntniß der that— 
sächlichen Verhältnisse; sie seien geäußert und erhoben im Hinblick 
auf das Gedeihen der auch von der Industrie hochgehaltenen 
Fürsorge für die Arbeiter und mit Rücksicht auf die Förderung 
des Gesammtwohles. 
Der Geschäftsführer des mittelrheinischen Fabrikantenvereins, 
Direktor Dittmar-Mainz, hatte das Referat über den Entwurf 
zu dem Gesetze betreffend die Abänderung der Unfallsgesetze, über— 
nommen. Zu seiner Aufgabe hatte es auch gehört sich zu dem 
sogenannten Mantelgesetze und damit zu den die Zusammenlegung 
der verschiedenen Arten der Arbeiterversicherung betreffenden Fragen
	        
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