522 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
züglichen Aenderungen. Er hob besonders hervor die außer—
ordentliche Erweiterung der Befugnisse des Staatskommissars, das
fast schrankenlos gestaltete Aufsichtsrecht des Reichsversicherungs⸗
amtes und die weit ausgedehnten Befugnisse der Landeszentral—
behörde, die Erweiterung der Befugnisse des Ausschusses dem Vor—
stande gegenüber, endlich die in Aussicht genommene Errichtung
von Sektionen, deren Nothwendigkeit bisher noch von keiner Seite
anerkannt worden sei.
Der Referent glaubte hervorheben zu sollen, daß aus diesen
tief in die bisherige Selbstverwaltung der Versicherungsanstalten
eingreifenden Bestimmungen auf erhebliche in diesen Anstalten
herrschende Mißstände geschlossen werden müßte. Diese in der
Begründung darzulegen, würde die Pflicht der Regierung gewesen
sein. Eine Begründung aller dieser Bestimmungen fehle aber
gänzlich; gegen diese sei aber von allen betreffenden und maß—
gebenden Kreisen ernster Widerspruch erhoben worden. Der Referent
empfahl die Annahme der in ähnlicher Weise widersprechenden
Beschlußanträge.
Zum Schluß erkannte der Referent an, daß die Vorlage eine
Reihe mehr oder weniger erheblicher, zum Theil sehr wesentlicher
Verbesserungen enthalte, und daß die Industrie alle Veranlassung
habe das Vorgehen der Verbündeten Regierungen in dieser Richtung
dankbar anzuerkennen. Noch größere Dankbarkeit würde die
Industrie der Reichsregierung beweisen, wenn sie den Wünschen
und Einwendungen des Centralverbandes bezüglich anderer Be—
stimmungen des Gesetzes Gehör schenken wollte. Denn diese
Wünsche und Bedenken seien hervorgegangen aus der innigen
Fühlung mit der Praxis und aus der genauen Kenntniß der that—
sächlichen Verhältnisse; sie seien geäußert und erhoben im Hinblick
auf das Gedeihen der auch von der Industrie hochgehaltenen
Fürsorge für die Arbeiter und mit Rücksicht auf die Förderung
des Gesammtwohles.
Der Geschäftsführer des mittelrheinischen Fabrikantenvereins,
Direktor Dittmar-Mainz, hatte das Referat über den Entwurf
zu dem Gesetze betreffend die Abänderung der Unfallsgesetze, über—
nommen. Zu seiner Aufgabe hatte es auch gehört sich zu dem
sogenannten Mantelgesetze und damit zu den die Zusammenlegung
der verschiedenen Arten der Arbeiterversicherung betreffenden Fragen