Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 523 
r⸗ zu äußern. Infolge der Ausführungen des ersten Referenten hatte 
s die Versammlung schon bei der Beschlußfassung über die von dem 
⸗ Referenten Jencke und Bueck vorgelegten Anträge Stellung zu 
⸗ der in Rede stehenden Frage nehmen müssen.. 
In der von dem Vorsitzenden eröffneten Erörterung, ergriff 
g Dittmar zunächst das Wort, um zu erklären und diese Erklärung 
te eingehend zu begründen“), daß er insofern mit der Ansicht des 
ersten Referenten Jencke nicht übereinstimme, als er die Zusammen⸗— 
n legung der Alters- und Invaliditätsversicherung mit der Unfall— 
n versicherung wohl für durchführbar und die Durchführung für 
n wünschenswerth erachte. Er hätte sich vorgenommen, diese Frage 
r als Einleitung zu dem von ihm einzubringenden Beschlußantrag zu 
n behandeln. Daher habe er bisher in dieser Beziehung keine An— 
r träge gestellt. Nunmehr sehe er davon ab, dies bei der vor— 
liegenden Gelegenheit zu thun. Er erkläre, daß es ihm genüge, 
t sich bei der Beschlußfassung über den Beschlußantrag 1 des 
n Referenten der Abstimmung zu enthalten. 
Das Mitglied des Direktoriums, Geh. Regierungsrath 
e König, erörterte die Möglichkeit der Zusammenlegung in einer 
r einheitlichen Reichsversicherungsanstalt und trat lebhaft dafür ein, 
daß der Centralverband auch jetzt noch die Errichtung einer solchen 
verlangen solle. 
Hierauf ergriff der Direktor im Reichsamt des Innern, 
Dr. v. Woedtke, das Wort**), um zunächst dafür zu danken, daß 
es ihm vergönnt sei, an der Berathung des Centralverbandes theil⸗ 
zunehmen. Seine weiteren Ausführungen betrafen die beiden 
1 Referate. Zu den Anträgen V und VI wollte er nur kurz 
bemerken, daß er auf die dort erwähnten Einzelheiten um dessent— 
willen nicht eingehe, weil inzwischen die Verhandlungen der Aus— 
schüsse des Bundesrathes doch erhebliche Veränderungen in dem zur 
Kenntniß der Versammlung gelangten Gesetzentwurf gebracht 
hätten, die in vieler Beziehung dem Rechnung trügen, was als 
Wunsch der beiden Referenten ausgeführt worden sei. Dadurch 
seien gewisse Bedenken als erledigt anzusehen. Wenn der zweite 
Referent auf einen Mangel in der Begründung hingewiesen habe, 
so sei dies in der Annahme geschehen, daß dasjenige, was ihm 
vorgelegen habe, die ganzen Motive des Gesetzes wären. Das 
*) Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes, Heft 78, S. 86 —922 
**) Ebendaselbst, S. 94 - 101.
	        
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