Full text: Zweiter Band (2. Band)

524 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
sei aber thatsächlich nicht der Fall, es seien nur die „General— 
motive“ veröffentlicht worden; mit Bezug auf diese sei die Be— 
mängelung des zweiten Referenten berechtigt. Dagegen enthielten 
die nicht veröffentlichten „Spezialmotive“ die Begründung der 
einzelnen Bestimmungen. Ferner theilte er mit, daß die von dem 
Referenten Bueck beanstandete anderweitige Bemessung der Alters— 
rente nach den Beschlüssen des Bundesrathes eine andere sein werde, 
als diejenige, wie sie in dem Entwurfe vorgesehen sei. 
Mit Bezug auf die Ausführungen des Referenten Jencke zu 
Nr. IV der Beschlußanträge, betreffend die anderweitige Vertheilung 
der Rentenlast, äußerte der Direktor im Reichsamt des Innern 
seine Befriedigung darüber, daß durch die ausführlichen Darlegungen 
des Referenten der Gedanke sich wie ein rother Faden hindurchziehe, 
daß die große Verschiedenheit der Belastung der einzelnen Ver— 
sicherungsanstalten auf die Dauer nicht so bleiben könne. 
Der Zustand, daß Versicherungsanstalten sich vor einem 
Defizit befänden und zum Untergange kommen würden, erfordere 
unter allen Umständen eine Aenderung. Der Redner bezog sich 
hinsichtlich dieser Nothwendigkeit auf das Zahlenmaterial der „Denk— 
schrift“ und den von ihr für die Verschiedenheit der Belastung 
veröffentlichten Nachweis. Im Beharrungszustande würde beispiels— 
weise die Invalidenrente, die von der Versicherungsanstalt Berlin 
zu bewilligen sein würde, im Durchschnitt 270 Mark betragen und 
dafür würde nur ein wöchentlicher Durchschnittsbeitrag von 
17 Pfg. erforderlich sein. Umgekehrt würde die Versicherungs— 
anstalt Ostpreußen eine nur etwa halb so große Durchschnittsrente 
zahlen, nämlich 155 Mark, dagegen dreimal so hohe Beiträge, 
nämlich 48 Pfg. erfordern. Nach der entschieden ausgesprochenen 
Ansicht des Redners müsse hier Wandel geschaffen werden. 
Ohne weiteres stimmte von Woedtke dem Referenten in der 
Ansicht bei, daß, wenn man seiner Zeit auf den Gedanken einer 
Reichsversicherungsanstalt oder ganz großer Landesversicherungs— 
anstalten eingegangen wäre, dann das gegenwärtig beklagte Miß— 
verhältniß in der Belastung der einzelnen Versicherungsanstalten 
voraussichtlich nicht eingetreten sein würde. Die Möglichkeit, jetzt 
noch auf die Reichsversicherungsanstalt einzugehen, bezweifelte er 
jedoch. Man habe seiner Zeit gute Gründe — er führte sie kurz 
an — für die Zurückweisung der Reichsversicherungsanstalt gehabt. 
Nachdem der Gedanke, die Berufsgenossenschaften zu Trägern der
	        
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