524 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
sei aber thatsächlich nicht der Fall, es seien nur die „General—
motive“ veröffentlicht worden; mit Bezug auf diese sei die Be—
mängelung des zweiten Referenten berechtigt. Dagegen enthielten
die nicht veröffentlichten „Spezialmotive“ die Begründung der
einzelnen Bestimmungen. Ferner theilte er mit, daß die von dem
Referenten Bueck beanstandete anderweitige Bemessung der Alters—
rente nach den Beschlüssen des Bundesrathes eine andere sein werde,
als diejenige, wie sie in dem Entwurfe vorgesehen sei.
Mit Bezug auf die Ausführungen des Referenten Jencke zu
Nr. IV der Beschlußanträge, betreffend die anderweitige Vertheilung
der Rentenlast, äußerte der Direktor im Reichsamt des Innern
seine Befriedigung darüber, daß durch die ausführlichen Darlegungen
des Referenten der Gedanke sich wie ein rother Faden hindurchziehe,
daß die große Verschiedenheit der Belastung der einzelnen Ver—
sicherungsanstalten auf die Dauer nicht so bleiben könne.
Der Zustand, daß Versicherungsanstalten sich vor einem
Defizit befänden und zum Untergange kommen würden, erfordere
unter allen Umständen eine Aenderung. Der Redner bezog sich
hinsichtlich dieser Nothwendigkeit auf das Zahlenmaterial der „Denk—
schrift“ und den von ihr für die Verschiedenheit der Belastung
veröffentlichten Nachweis. Im Beharrungszustande würde beispiels—
weise die Invalidenrente, die von der Versicherungsanstalt Berlin
zu bewilligen sein würde, im Durchschnitt 270 Mark betragen und
dafür würde nur ein wöchentlicher Durchschnittsbeitrag von
17 Pfg. erforderlich sein. Umgekehrt würde die Versicherungs—
anstalt Ostpreußen eine nur etwa halb so große Durchschnittsrente
zahlen, nämlich 155 Mark, dagegen dreimal so hohe Beiträge,
nämlich 48 Pfg. erfordern. Nach der entschieden ausgesprochenen
Ansicht des Redners müsse hier Wandel geschaffen werden.
Ohne weiteres stimmte von Woedtke dem Referenten in der
Ansicht bei, daß, wenn man seiner Zeit auf den Gedanken einer
Reichsversicherungsanstalt oder ganz großer Landesversicherungs—
anstalten eingegangen wäre, dann das gegenwärtig beklagte Miß—
verhältniß in der Belastung der einzelnen Versicherungsanstalten
voraussichtlich nicht eingetreten sein würde. Die Möglichkeit, jetzt
noch auf die Reichsversicherungsanstalt einzugehen, bezweifelte er
jedoch. Man habe seiner Zeit gute Gründe — er führte sie kurz
an — für die Zurückweisung der Reichsversicherungsanstalt gehabt.
Nachdem der Gedanke, die Berufsgenossenschaften zu Trägern der