2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 21
kmäßig kassen für Fabrikarbeiter bezweckenden Antrag abermals einzu—
ug n bringen.)
Ueber diesen Antrag fand eine Spezialberathung in der
Sitzung vom 27. Februar 1879**) statt. Sie förderte insofern
wurde interessante Gesichtspunkte zu Tage, als dadurch der Slaud—
an⸗ punkt, den die verschiedenen politischen Fraktionen in dieser hoch⸗
wichtigen Frage einnahmen, genau gekennzeichnet wurde. Vor allem
wh zu bemerkenswerth war die nachstehende Erklärung des Präsidenten
des Reichskanzleramtes Staatsministers Hoffmann.“**) Er führte
en die u. a. aus, daß schon im Jahre 1875, als der Bundesrath den
e und Gesetzentwurf über die eingeschriebenen Hilfskassen seinerseits ge⸗—
raft. nehmigt hatte, man sich im Reichskanzleramte nicht verhehlt habe,
undes⸗ daß demnächst an die Gesetzgebung die Aufgabe herantreten werde,
on den auch weitergehend denjenigen Unterstützungskassen, die sich auf andere
lumon Zwecke als die Krankenunterstützung bezögen, hilfreiche Hand zu leisten.
ir Ge⸗ Erwähnenswerth sind noch die Bemerkungen, die der Minister
e lediglich als den Ausdruck seiner persönlichen Meinung machte, da
ie die verbündeten Regierungen, nach dem Stande der Angelegenheit,
noch nicht in der Lage gewesen waren, Stellung zu der Frage zu
rungs⸗ nehmen. Der Minister meinte, vorläufig seien es drei Wege,
welche die Gesetzgebung überhaupt einschlagen könne. Zunächst könnte
Herbst man lediglich Normativbestimmungen feststellen und es der freien
indung Thätigkeit überlassen, ob davon Gebrauch gemacht werden solle oder
g ein, nicht. Der zweite Weg wäre der von dem Abgeordneten Stumm
bezeichnete, und zwar die obligatorische Einführung von Alters—
zler zu versorgungs- und Invalidenkassen. Als dritter Weg könnte der
ntwurf von der Regierung bei der Gesetzgebung, betreffend das Hilfskassen—
ch dem wesen vorgeschlagene betrachtetwerden, nämlich Normativbestimmungen
Alters⸗ zu erlassen und zugleich einen bedingten Zwang auszuüben, indem
er ge— es, wie beim Hilfskassengesetz, vom Ortsstatut, also vom Ermessen
der Gemeinde, oder etwa von der Entscheidung besonders gebildeter
Verbände von Betheiligten, abhängig gemacht werde, ob zwangs⸗
en ließ weise auf Grund der durch das Gesetz gegebenen Normen eine
eon Kasse errichtet werden solle.
aliden⸗ ) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags,
IV. Legisl.-Periode, 2. Session, Band 4, S. 339.
igs des *) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags,
IV. Legisl-Periode, 2. Session 1879, Band 1, S. 175.
ichstags, ***) Ebendaselbst.