2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 525
Alters- und Invaliditätsversicherung zu machen, ausgeschieden
worden sei, seien Bundesrath und Reichstag zu den territorialen
Versicherungsanstalten gekommen. Dabei sei man allerdings von
der Ansicht ausgegangen, daß diese Anstalten jede für sich selbst
Träger ihrer eigenen Rechte und Verbindlichkeiten sein sollten.
Von dem Referenten unterscheide er sich in der Auffassung, daß
man damals nicht angenommen habe und, nach dem vorliegenden
Material, nicht habe annehmen können, daß so außerordentlich
große Verschiedenheiten in den einzelnen Versicherungsanstalten zu
Tage treten würden. Vor allen Dingen habe man nicht gewollt,
daß die Verschiedenheiten so groß würden, wie sie sich jetzt in der
Praxis thatsächlich herausgestellt hätten. In dieser Beziehung müsse
er also eine andere Auffassung wie der Referent vertreten.
Um die nothwendige Aenderung herbeizuführen, habe das
Reichsamt des Innern den schon in dem bestehenden Gesetze ge—
wiesenen Weg beschritten. Es sehe in den 88 65 und 89 vor, den
Versicherungsanstalten schon jetzt die Befugniß zu ertheilen, sich mit
einander zu vereinbaren und die Lasten der Invaliditäts- und
Altersversicherung ganz oder zum Theil den gemeinsamen Schultern
aufzulegen. Da von dieser Befugniß kein Gebrauch gemacht worden
sei, so habe die Regierung geglaubt, in Anlehnung an das schon
geltende Prinzip der Rückversicherung, die Vertheilung eines ge—
wissen Theiles sämmtlicher Renten auf die verschiedenen Versiche—
rungsanstalten zwangsweise herbeiführen zu sollen. Gewisse, von
dem Referenten hervorgehobene Bedenken erkenne er an; es müsse
aber den unhaltbaren Verhältnissen gegenüber für die Zukunft Ab—
hilfe geschaffen werden. Für die vorgeschlagenen Maßregeln seien
gute Gründe anzuführen. Jeder Versicherungsanstalt bleibe das
Vermögen, das sie jetzt besitze, vollständig erhalten, nur die Ver—
mehrung der Vermögen werde sich in Zukunft langsamer vollziehen.
Der Redner versuchte die Richtigkeit dieser Behauptung mit
Ziffern zu belegen über die nach Maßgabe des Gesetzentwurfes
künftig zu erwartende Zunahme des Vermögens der Versicherungs—
anstalt Berlin.
Der Vorschlag des ersten Referenten, die preußischen Ver—
sicherungsanstalten zu einer einzigen Landesversicherungsanstalt zu
vereinigen, würde dagegen zur Folge haben, daß den einzelnen
Versicherungsanstalten das in der Vergangenheit angesammelte
Vermögen entzogen, zusammengelegt und ganz anderen Personen