Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 525 
Alters- und Invaliditätsversicherung zu machen, ausgeschieden 
worden sei, seien Bundesrath und Reichstag zu den territorialen 
Versicherungsanstalten gekommen. Dabei sei man allerdings von 
der Ansicht ausgegangen, daß diese Anstalten jede für sich selbst 
Träger ihrer eigenen Rechte und Verbindlichkeiten sein sollten. 
Von dem Referenten unterscheide er sich in der Auffassung, daß 
man damals nicht angenommen habe und, nach dem vorliegenden 
Material, nicht habe annehmen können, daß so außerordentlich 
große Verschiedenheiten in den einzelnen Versicherungsanstalten zu 
Tage treten würden. Vor allen Dingen habe man nicht gewollt, 
daß die Verschiedenheiten so groß würden, wie sie sich jetzt in der 
Praxis thatsächlich herausgestellt hätten. In dieser Beziehung müsse 
er also eine andere Auffassung wie der Referent vertreten. 
Um die nothwendige Aenderung herbeizuführen, habe das 
Reichsamt des Innern den schon in dem bestehenden Gesetze ge— 
wiesenen Weg beschritten. Es sehe in den 88 65 und 89 vor, den 
Versicherungsanstalten schon jetzt die Befugniß zu ertheilen, sich mit 
einander zu vereinbaren und die Lasten der Invaliditäts- und 
Altersversicherung ganz oder zum Theil den gemeinsamen Schultern 
aufzulegen. Da von dieser Befugniß kein Gebrauch gemacht worden 
sei, so habe die Regierung geglaubt, in Anlehnung an das schon 
geltende Prinzip der Rückversicherung, die Vertheilung eines ge— 
wissen Theiles sämmtlicher Renten auf die verschiedenen Versiche— 
rungsanstalten zwangsweise herbeiführen zu sollen. Gewisse, von 
dem Referenten hervorgehobene Bedenken erkenne er an; es müsse 
aber den unhaltbaren Verhältnissen gegenüber für die Zukunft Ab— 
hilfe geschaffen werden. Für die vorgeschlagenen Maßregeln seien 
gute Gründe anzuführen. Jeder Versicherungsanstalt bleibe das 
Vermögen, das sie jetzt besitze, vollständig erhalten, nur die Ver— 
mehrung der Vermögen werde sich in Zukunft langsamer vollziehen. 
Der Redner versuchte die Richtigkeit dieser Behauptung mit 
Ziffern zu belegen über die nach Maßgabe des Gesetzentwurfes 
künftig zu erwartende Zunahme des Vermögens der Versicherungs— 
anstalt Berlin. 
Der Vorschlag des ersten Referenten, die preußischen Ver— 
sicherungsanstalten zu einer einzigen Landesversicherungsanstalt zu 
vereinigen, würde dagegen zur Folge haben, daß den einzelnen 
Versicherungsanstalten das in der Vergangenheit angesammelte 
Vermögen entzogen, zusammengelegt und ganz anderen Personen
	        
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