548 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
Arbeiterversicherungsgesetzgebung beschäftigt hatten, theils Vertreter
von Berufsgenossenschaften der größten und bedeutendsten Industrien
theilgenommen. Der Geschäftsführer theilte ferner mit, daß die
Kommission sich nur mit den hauptsächlichsten, prinzipiell eingreifenden
Beschlüssen der Kommission des Reichstags beschäftigt habe und
daß er von dem Direktorium den Auftrag erhalten habe, die Er—
gebnisse der Kommissionsberathung, die er kurz darlegte, in einer
Denkschrift zusammenzufassen. Diese werde in der nächsten Zeit
ihren Abschluß finden und den Mitgliedern zugehen. Die
Stellungnahme der Kommission beziehungsweise des Central—
verbandes wird hier bei Besprechung dieser Denkschrift dar—
zulegen sein.
Im Anschluß an die Ausführungen des Geschäftsführers
berichtete Direktor Dittmar-Mainz über die in Frankfurt a. M.
abgehaltene Versammlung der Vereinigten Berufsgenossenschaften
der Eisen- und Stahlindustrie. Man hatte sich dort gleichfalls mit
dem Bericht der XVII. Kommission des Reichstags beschäftigt. Als
Referent hätte Freiherr von Stumm-Halberg fungirt. Aus den
Mittheilungen des Direktors ergab sich, daß die dortigen Ver—
handlungen im großen und ganzen zu den gleichen Ergebnissen
geführt hatten, wie die der Kommission des Centralverbandes.
Bei dieser Gelegenheit stellte Geh. Finanzrath Jencke fest, daß die
in der letzten Ausschußsitzung ausgesprochene Behauptung ein—
getroffen sei. Die Kommission des Reichstags habe sich durchaus
nicht auf den Inhalt der Vorlage beschränkt, sie habe vielmehr eine
ganze Reihe grundsätzlicher Bestimmungen des Unfallversicherungs—
gesetzes eingehend berathen und mit Bezug auf sie außerordentlich
zahlreiche und tief einschneidende Beschlüsse gefaßt, die theilweise in
vollständigem Gegensatz zu den bisherigen Bestimmungen des Unfall—
versicherungsgesetzes ständen. Nach seinem Dafürhalten liege die
Sache praktisch wie folgt: Die Arbeit der Kommission des Reichstages
sei, da dieser die dritte Lesung des Gesetzentwurfes nicht voll—
zogen habe, insofern vergeblich, als der Reichstag geschlossen worden
sei und dessen vorbereitende Arbeiten für die nächste Session keine
Geltung hätten. Daher stehe die Regierung vor der Wahl, ent—
weder im nächsten Reichstag keine Novelle einzubringen, oder den
Gesetzentwurf, der dem Reichstag in seiner letzten Session beschäftigt
habe oder einen neuen Entwurf vorzulegen. Nach seiner Ansicht
habe der Centralverband nach den in der letzten Reichstagssession