Full text: Zweiter Band (2. Band)

548 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Arbeiterversicherungsgesetzgebung beschäftigt hatten, theils Vertreter 
von Berufsgenossenschaften der größten und bedeutendsten Industrien 
theilgenommen. Der Geschäftsführer theilte ferner mit, daß die 
Kommission sich nur mit den hauptsächlichsten, prinzipiell eingreifenden 
Beschlüssen der Kommission des Reichstags beschäftigt habe und 
daß er von dem Direktorium den Auftrag erhalten habe, die Er— 
gebnisse der Kommissionsberathung, die er kurz darlegte, in einer 
Denkschrift zusammenzufassen. Diese werde in der nächsten Zeit 
ihren Abschluß finden und den Mitgliedern zugehen. Die 
Stellungnahme der Kommission beziehungsweise des Central— 
verbandes wird hier bei Besprechung dieser Denkschrift dar— 
zulegen sein. 
Im Anschluß an die Ausführungen des Geschäftsführers 
berichtete Direktor Dittmar-Mainz über die in Frankfurt a. M. 
abgehaltene Versammlung der Vereinigten Berufsgenossenschaften 
der Eisen- und Stahlindustrie. Man hatte sich dort gleichfalls mit 
dem Bericht der XVII. Kommission des Reichstags beschäftigt. Als 
Referent hätte Freiherr von Stumm-Halberg fungirt. Aus den 
Mittheilungen des Direktors ergab sich, daß die dortigen Ver— 
handlungen im großen und ganzen zu den gleichen Ergebnissen 
geführt hatten, wie die der Kommission des Centralverbandes. 
Bei dieser Gelegenheit stellte Geh. Finanzrath Jencke fest, daß die 
in der letzten Ausschußsitzung ausgesprochene Behauptung ein— 
getroffen sei. Die Kommission des Reichstags habe sich durchaus 
nicht auf den Inhalt der Vorlage beschränkt, sie habe vielmehr eine 
ganze Reihe grundsätzlicher Bestimmungen des Unfallversicherungs— 
gesetzes eingehend berathen und mit Bezug auf sie außerordentlich 
zahlreiche und tief einschneidende Beschlüsse gefaßt, die theilweise in 
vollständigem Gegensatz zu den bisherigen Bestimmungen des Unfall— 
versicherungsgesetzes ständen. Nach seinem Dafürhalten liege die 
Sache praktisch wie folgt: Die Arbeit der Kommission des Reichstages 
sei, da dieser die dritte Lesung des Gesetzentwurfes nicht voll— 
zogen habe, insofern vergeblich, als der Reichstag geschlossen worden 
sei und dessen vorbereitende Arbeiten für die nächste Session keine 
Geltung hätten. Daher stehe die Regierung vor der Wahl, ent— 
weder im nächsten Reichstag keine Novelle einzubringen, oder den 
Gesetzentwurf, der dem Reichstag in seiner letzten Session beschäftigt 
habe oder einen neuen Entwurf vorzulegen. Nach seiner Ansicht 
habe der Centralverband nach den in der letzten Reichstagssession
	        
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