Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 565 
ete Die Arbeiten des Reichstages bezüglich des Gesetzentwurfes, 
er⸗ betreffend die Aenderung des Alters- und Invaliditäts- und des 
me Unfallversicherungsgesetzes, insbesondere der Bericht der XVII. Kom— 
er mission über den letztgenannten Gesetzentwurf, waren mit Schluß 
ige der Session hinfällig geworden. 
97 Die neue 5. Session des Reichstages war am 30. November 1897 
al⸗ eröffnet worden. In der Thronrede war von Sozialpolitik und 
insbesondere von sozialpolitischen Gesetzen nicht die Rede gewesen. 
rer Solche Gesetze waren von der Regierung auch nicht eingebracht 
ikn worden. Den in der sozialistischen und sozialdemokratischen Presse 
sen darüber vielfach geäußerten Unmuth gab der AWgeordnete Bebel 
cke im Reichstag Ausdruck“), indem er die Regierung äußerst heftig 
es wegen des Stillstandes der sozialpolitischen Gesetzgebung angriff. 
8⸗ Ihm antwortete der Staatssekretär des Innern, Graf von 
Posadowsky, in der folgenden Sitzung mit einer bedeutungs— 
es vollen Rede.**) 
ag, Der Staatssekretär stellte fest, daß in keinem Lande so viel 
ute für die Arbeiter geschehe, wie im Deutschen Reich. Es sei noch 
ich keinem Staate der Welt gelungen, das nachzumachen, was Deutsch— 
es land für die arbeitenden Klassen gethan habe. Der Staatssekretär 
det erinnerte daran, daß die Mbeitgeber seit Bestehen der sozialen 
n⸗ Gesetzgebung für deren Zwecke fast 1 Milliarde, und das Reich 
lte über 100 Millionen aufgebracht hätten und daß für diesen Zweck 
er täglich rund 1 Million ausgegeben, also zum Besten der Mbeiter 
8⸗ in Deutschland verwendet werde. 
ie „Die besttzenden Klassen haben,, so sagte Graf 
iß von Posadowsky, „aber noch mehr gethan,; sie haben sich 
in nicht beschwert, so oft ich auch mit Arbeitgebern ge⸗ 
r⸗ sprochen habe (Ach! bei den Sozialdemokraten) — nein, meine 
er Herren! — über die materiellen Opfer, die sie zu bringen 
haben auf Grund der sozialpolitischen Gesetze Viel 
⸗ drückender sind die persönlichen Arbeitsleistungen, die 
le ganzen öffentlich-rechtlichen Pflichten, welche die be— 
sitzenden Klassen im Interesse der Durchführung dieser 
Gesetzgebung zu leisten haben. Gehr richtig! bei den 
Nationalliberalen.) 
18, *) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags, 
IX. Legisl.-Periode, 5. Session, Band 1, S. 164. 
**) Ebendaselbst, S. 171.
	        
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