570 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
Vorgehen auf der Bahn der sozialpolitischen Gesetzgebung zu drängen.
Sie beschuldigte die Regierung lediglich unter dem Einfluß des
Centralverbandes den angeblichen Stillstand der sozialpolitischen
Gesetzgebung veranlaßt zu haben. Mit dieser Verdächtigung hofften
die Sozialisten der bürgerlichen Parteien wie die Sozialdemokraten
unverkennbar die Regierung zu zwingen, noch weniger, als es bisher
geschehen war, den Vertretern der Arbeitgeber irgend welche Zu—
geständnisse zu machen.
Diese Treibereien konnten auf die Haltung des Central—
verbandes keinen Einfluß ausüben. In dem Verlaufe der gesammten
sozialpolitischen Gesetzgebung hatte er sich in ernster Arbeit, aus
dem reichen Schatz der Kenntnisse und praktischen Er—
fahrung seiner Mitglieder schöpfend, bemüht, das Material
zur Beurtheilung der jeweilig das öffentliche Leben auf
wirthschaftlichem und sozialem Gebiete beherrschenden
großen Fragen zu sammeln, es sachlich und objektiv zu—
sammenzustellen und der Regierung wie den gesetzgebenden
Körperschaften zu unterbreiten. Wenn er damit dazu bei—
getragen haben sollte, der Regierung in manchen Beziehungen die
Entscheidung in hoch bedeutungsvollen, die Arbeiterversicherung
betreffenden Fragen zu erleichtern, so könnte das im allgemeinen
Interesse, sowie im Interesse der Mitglieder des Centralverbandes
nur mit Befriedigung wahrgenommen werden. Einen von un—
berechtigten Sonderinteressen ausgehenden Einfluß auf die Regierung
auszuüben, hatte niemals in der Absicht des Centralverbandes
gelegen, und der Vorwurf, einem solchen unberechtigten
Einflusse nachgegeben zu haben, hätte einer deutschen
Regierung wohl erspart werden sollen. Ihn seitens bürger—
licher Parteiorgane zu erheben, war unwürdig.
Es sei hier daran erinnert, daß im September 1896 der
Reichsanzeiger den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aenderung
der Arbeiterversicherungsgesetze veröffentlicht hatte, und daß am
26. Februar 1897 dem Reichstage vom Bundesrath der Entwurf
eines Gesetzes zur Abänderung des Invalidenversicherungsgesetzes
unterbreitet worden war. Dieser Gesetzentwurf war in Verbindung
mit dem von den Abgeordneten von Plötz und Genossen ein—
gereichten Gesetzentwurfe, betreffend die Invalidenversicherung, und
dem die gleiche Materie behandelnden Antrag der Abgeordneten