Full text: Zweiter Band (2. Band)

570 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Vorgehen auf der Bahn der sozialpolitischen Gesetzgebung zu drängen. 
Sie beschuldigte die Regierung lediglich unter dem Einfluß des 
Centralverbandes den angeblichen Stillstand der sozialpolitischen 
Gesetzgebung veranlaßt zu haben. Mit dieser Verdächtigung hofften 
die Sozialisten der bürgerlichen Parteien wie die Sozialdemokraten 
unverkennbar die Regierung zu zwingen, noch weniger, als es bisher 
geschehen war, den Vertretern der Arbeitgeber irgend welche Zu— 
geständnisse zu machen. 
Diese Treibereien konnten auf die Haltung des Central— 
verbandes keinen Einfluß ausüben. In dem Verlaufe der gesammten 
sozialpolitischen Gesetzgebung hatte er sich in ernster Arbeit, aus 
dem reichen Schatz der Kenntnisse und praktischen Er— 
fahrung seiner Mitglieder schöpfend, bemüht, das Material 
zur Beurtheilung der jeweilig das öffentliche Leben auf 
wirthschaftlichem und sozialem Gebiete beherrschenden 
großen Fragen zu sammeln, es sachlich und objektiv zu— 
sammenzustellen und der Regierung wie den gesetzgebenden 
Körperschaften zu unterbreiten. Wenn er damit dazu bei— 
getragen haben sollte, der Regierung in manchen Beziehungen die 
Entscheidung in hoch bedeutungsvollen, die Arbeiterversicherung 
betreffenden Fragen zu erleichtern, so könnte das im allgemeinen 
Interesse, sowie im Interesse der Mitglieder des Centralverbandes 
nur mit Befriedigung wahrgenommen werden. Einen von un— 
berechtigten Sonderinteressen ausgehenden Einfluß auf die Regierung 
auszuüben, hatte niemals in der Absicht des Centralverbandes 
gelegen, und der Vorwurf, einem solchen unberechtigten 
Einflusse nachgegeben zu haben, hätte einer deutschen 
Regierung wohl erspart werden sollen. Ihn seitens bürger— 
licher Parteiorgane zu erheben, war unwürdig. 
Es sei hier daran erinnert, daß im September 1896 der 
Reichsanzeiger den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aenderung 
der Arbeiterversicherungsgesetze veröffentlicht hatte, und daß am 
26. Februar 1897 dem Reichstage vom Bundesrath der Entwurf 
eines Gesetzes zur Abänderung des Invalidenversicherungsgesetzes 
unterbreitet worden war. Dieser Gesetzentwurf war in Verbindung 
mit dem von den Abgeordneten von Plötz und Genossen ein— 
gereichten Gesetzentwurfe, betreffend die Invalidenversicherung, und 
dem die gleiche Materie behandelnden Antrag der Abgeordneten
	        
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