2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 573
u Regierungen, er charakterisirte ihn als ein Nothgesetz und schlug
3 demzufolge dem Reichstag vor, es ohne Kommissionsberathung im
Plenum zu erledigen. Im übrigen hatte der Antragsteller den
Gesetzentwurf der Regierung entschieden bekämpft und mit besonders
eingehender und zutreffender Begründung die von der Regierung
r beabsichtigte anderweite Vertheilung der Rentenlast zurückgewiesen.
t Am Schlusse dieses Theiles seiner Rede sagte er, seine Begründung
) kurz zusammenfassend: „Ich bin also der Meinung, daß zu einer
solchen Maßregel keine Veranlassung vorliegt, weil die Verhältnisse,
wie sie sich bis jetzt herausgestellt haben, ihre natürliche Erklärung
in der Uebergangsperiode finden, in der zu kurzen Geltung des
Gesetzes, alsdann in der verschiedenen Handhabung des Gesetzes,
in der ungenügenden Kenntniß desselben und besonders auch in
einer mangelnden Kontrolle.“*)
Seine Ausführungen, die sich in allen Punkten mit denen des
Referenten, Geh. Finanzrat Jencke, in der Delegirtenversammlung
des Centralverbandes vom 3. und 4. Februar 1897 deckten, enthielten
manche neuen Gesichtspunkte und ein höchst beweiskräftiges Zahlen⸗
material. Am Schlusse seiner Rede sagte er in Bezug auf seinen
Antrag: „Meine Herren, wenn Ihnen etwas daran gelegen ist
noch in dieser Session auf diesem Gebiete etwas zustande zu
bringen — und ich meine, alle Mitglieder des Hauses müssen den
Wunsch haben, nachdem ja jahrelang von einer Reform der
Arbeiterversicherung gesprochen ist — so werden Sie gut thun, sich
mit uns auf dieser Basis zu vereinigen. Ich glaube dann würden
die großen Mißstände, die sich bis jetzt fühlbar gemacht haben,
beseitigt werden und wir würden dem Theil der Bevölkerung in
Deutschland, der von diesem wichtigen Gesetzentwurfe betroffen wird,
einen wichtigen Dienst geleistet haben.“
Die Redner der konservativen Partei, Gamp und von
Levetzow, hatten sich entschieden gegen den Antrag Rösicke aus—
gesprochen. Seine Zweckmäßigkeit war auch von dem Redner des
Centrums, von Hertling, in Zweifel gezogen worden.
Der Staatssekretär des Innern, Staatsminister von Boetticher,
wies den Antrag entschieden zurück. In seiner am dritten Tage
der Berathung, am 30. April 1897, gehaltenen Rede erklärte er*),
*) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags,
IX. Legisl.-Periode, 4. Session 1895/97, Band 7, S. 5640 unten.
**) Ebendaselbst, S. 5686.