Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 595 
ß In der Begründung war gesagt worden, daß die bestehende 
er komplizirte Art der Berechnung der Altersrente das Verständniß 
g. für das Versicherungsgesetz beeinträchtige. Das sollte geändert 
ig werden. Der vorletzte Gesetzentwurf hatte die Gleichstellung der 
y⸗ Alters- und Invalidenrente vorgesehen. Gegen diesen Vorschlag 
it hatte sich seinerzeit der Centralverband ausgesprochen; nunmehr 
⸗ hatten ihn auch die Verbündeten Regierungen fallen gelassen. Nach 
dem vorliegenden Gesetzentwurf sollte die Altersrente künftig aus 
rk dem Grundbetrag der Invalidenrente bestehen, also aus den Be— 
er trägen 60, 90, 120, 150 und 180 Mark in den verschiedenen Lohn— 
ie klassen und aus dem Reichszuschuß. Die Altersrente sollte dem— 
ad gemäß erhöht werden 
en in der J. Lohnklasse um 3,20 M. 
in II. / / 
ei⸗ . 6,80 
9 860 
n. im ganzen, wie die Begründung sagte, um etwa 6 pCt. 
er Die Aenderung der Invalidenrente bedeutete, daß diejenigen 
on Versicherten, die verhältnißmäßig wenig Beiträge bezahlt hatten, 
ite höhere Renten, diejenigen, die längere Zeit und mehr Beiträge 
3 abgeführt hatten, verhältnißmäßig geringere Renten erhalten sollten. 
sse Der Grund für diese Aenderung war nicht zu erkennen. Es war 
zu erwarten, daß durch die erhebliche Minderung der Steigerungs— 
M. sätze das Interesse der Versicherten an der Verwendung der Marken 
wesentlich gemindert werden würde. 
Die Herabsetzung der Altersgrenze für den Bezug einer Alters— 
rente war in der Begründung wegen des großen Kostenaufwandes 
für undurchführbar erklärt worden. Nach den in der Begründung auf— 
gestellten Berechnungen würde der Mehraufwand betragen bei einer 
Herabsetzung der Altersgrenze von 70 auf 65 Jahre für die Versiche— 
is⸗ rungsanstalten 20 319 600 Mark und für das Reich 9 966 450 Mark. 
Bei der Herabsetzung der Altersgrenze auf 60 Jahre würde eine 
M. Mehrbelastung der Versicherungsanstalten mit 54 047 500 Mark und 
des Reichs mit 26 509 450 Mark entstehen. 
Nächst der anderweitigen Vertheilung der Rentenlast mußte als 
wichtigste Neuerung die Errichtung der örtlichen Rentenstellen 
angesehen werden. 
Die Absicht, lokale Organisationen für die Versicherungs— 
anstalten zu schaffen, hatte der Staatssekretär des Innern, Graf 
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