2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 617—
gerechtfertigt, wenn die Bestrebungen und Anträge, Arbeiter—
delegirte für die Revision der Bergwerke anzustellen, gleichfalls
n unter Hinweis auf die hierdurch zu befürchtende Stärkung der sozial⸗
n demokratischen Agitation abgelehnt würden. In dem vorliegenden
n Falle handle es sich aber um eine Versicherung, zu welcher Arbeit—
geber und Arbeiter in gleichem Maße beitrügen, in deren Verwaltung
sie infolge dessen billiger Weise befugt seien ein gleiches Wort mit zu
reden. Dieser Gedanke sei auch jetzt schon ganz und gar zur Aus—
führung gelangt, insofern, als Vertrauensmänner existirten, die in
gleicher Weise den Arbeitgebern und den Arbeitern entnommen würden.
Dieses Verhältniß bestehe auch bei der Besetzung der Beisitzer—
stellen an den Schiedsgerichten und auch im Reichsversicherungsamt.
Wenn jetzt für die Rentenstellen ebenfalls Beisitzer aus der Zahl
der Arbeiter und Arbeitgeber in gleicher Zahl in Aussicht genommen
seien, so sei hierin keine neue Konzession an die Arbeiter und noch
viel weniger eine Konzession an die Sozialdemokratie zu erblicken,
besonders wenn erwogen werde, daß die Rentenstellen an und für
sich doch nur als begutachtende Organe und nicht als Renten fest⸗
stellende Organe gedacht seien, die an die Stelle der jetzt bereits
bestehenden begutachtenden Organe, an die Stelle der Vertrauens—
männer zu treten hätten. Bei den letzteren fungirten auch jetzt
schon Arbeitervertreter. Zum mindesten würde es genügen, wenn
die den Landeszentralbehörden ertheilte Befugniß, aus diesen begut—
achtenden Rentenstellen unter Umständen Organe zur Feststellung
der Renten zu machen, mit Hinweis auf die sozialdemokratische
Agitation abgelehnt würde. Aber die sozialdemokratische Agitation
im allgemeinen als Grund gegen die Rentenstellen anzuführen, scheine
ihm nicht zweckmäßig und überflüssig, da andere Gründe genügend
vorhanden seien. Das Mitglied des Ausschusses des Central—
verbandes, der Reichstagsabgeordnete Möller, habe in der Sitzung
des Reichstages am 19. Januar 1899 gelegentlich der Berathung über
das Unfallversicherungsgesetz geäußert: „Die Mitwirkung der Arbeiter
in der ersten Instanz bei den Rentenstellen würde ihm durchaus
erwünscht sein, und es sei dies nur deshalb nicht angängig, weil
die Arbeiter bei der Unfallversicherung keine Beiträge leisteten und
es infolge dessen ausgeschlossen sei, sie mitreden zu lassen“. Bei
der Invaliditätsversicherung trügen aber doch die Arbeiter die
Hälfte der Beiträge und er, Dr. Kauffmann, glaube, annehmen
zu dürfen, daß selbst der Abgeordnete Möller, auf dessen Autorität