Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 617— 
gerechtfertigt, wenn die Bestrebungen und Anträge, Arbeiter— 
delegirte für die Revision der Bergwerke anzustellen, gleichfalls 
n unter Hinweis auf die hierdurch zu befürchtende Stärkung der sozial⸗ 
n demokratischen Agitation abgelehnt würden. In dem vorliegenden 
n Falle handle es sich aber um eine Versicherung, zu welcher Arbeit— 
geber und Arbeiter in gleichem Maße beitrügen, in deren Verwaltung 
sie infolge dessen billiger Weise befugt seien ein gleiches Wort mit zu 
reden. Dieser Gedanke sei auch jetzt schon ganz und gar zur Aus— 
führung gelangt, insofern, als Vertrauensmänner existirten, die in 
gleicher Weise den Arbeitgebern und den Arbeitern entnommen würden. 
Dieses Verhältniß bestehe auch bei der Besetzung der Beisitzer— 
stellen an den Schiedsgerichten und auch im Reichsversicherungsamt. 
Wenn jetzt für die Rentenstellen ebenfalls Beisitzer aus der Zahl 
der Arbeiter und Arbeitgeber in gleicher Zahl in Aussicht genommen 
seien, so sei hierin keine neue Konzession an die Arbeiter und noch 
viel weniger eine Konzession an die Sozialdemokratie zu erblicken, 
besonders wenn erwogen werde, daß die Rentenstellen an und für 
sich doch nur als begutachtende Organe und nicht als Renten fest⸗ 
stellende Organe gedacht seien, die an die Stelle der jetzt bereits 
bestehenden begutachtenden Organe, an die Stelle der Vertrauens— 
männer zu treten hätten. Bei den letzteren fungirten auch jetzt 
schon Arbeitervertreter. Zum mindesten würde es genügen, wenn 
die den Landeszentralbehörden ertheilte Befugniß, aus diesen begut— 
achtenden Rentenstellen unter Umständen Organe zur Feststellung 
der Renten zu machen, mit Hinweis auf die sozialdemokratische 
Agitation abgelehnt würde. Aber die sozialdemokratische Agitation 
im allgemeinen als Grund gegen die Rentenstellen anzuführen, scheine 
ihm nicht zweckmäßig und überflüssig, da andere Gründe genügend 
vorhanden seien. Das Mitglied des Ausschusses des Central— 
verbandes, der Reichstagsabgeordnete Möller, habe in der Sitzung 
des Reichstages am 19. Januar 1899 gelegentlich der Berathung über 
das Unfallversicherungsgesetz geäußert: „Die Mitwirkung der Arbeiter 
in der ersten Instanz bei den Rentenstellen würde ihm durchaus 
erwünscht sein, und es sei dies nur deshalb nicht angängig, weil 
die Arbeiter bei der Unfallversicherung keine Beiträge leisteten und 
es infolge dessen ausgeschlossen sei, sie mitreden zu lassen“. Bei 
der Invaliditätsversicherung trügen aber doch die Arbeiter die 
Hälfte der Beiträge und er, Dr. Kauffmann, glaube, annehmen 
zu dürfen, daß selbst der Abgeordnete Möller, auf dessen Autorität
	        
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