Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 619 
le gehabt, daß die Sozialdemokratie mit Beendigung ihrer Organisation 
tzzt sich dem vollständigen Siege nähere. Im übrigen sei das Be— 
en dürfniß für die Mitwirkung des sogenannten Laienelements in der 
er untersten Instanz nicht vorhanden, es sei daher kein Unrecht sie zu 
rt verweigern, da in der Invaliditätsversicherung in den beiden weiteren 
ht Instanzen die Mitwirkung der Vertreter der Arbeiter stattfinde. Er 
l⸗ gebe dem Dr. Kauffmann vollständig recht und würde ihm zu— 
mn stimmen, wenn geregelte Arbeiterverhältnisse in Deutschland vor— 
il⸗ handen wären, aber Ausnahmeverhältnisse müßten zu Ausnahme— 
th maßregeln führen. In diesem Sinne möge die Begründung der 
s Resolution angesehen werden. Er halte aber dafür, daß der Central— 
ch verband es der deutschen Industrie schuldig sei auszusprechen, daß 
u von ihr die Gedanken, denen er Ausdruck gegeben habe, gehegt 
ie würden; daher bitte er um die Annahme des von ihm vorgelegten 
lb Beschlußantrages. 
er Hierauf wurde der Antrag Kauffmann gegen drei Stimmen 
abgelehnt, und der Beschlußantrag II angenommen. 
ge Ohne Erörterung wurde weiter angenommen der Beschluß— 
ug antrag III. Den Beschlußantrag IV beantragte Dr. Kauffmann 
id zu streichen und dafür die folgende Fassung anzunehmen: „Der 
er Centralverband weist den Gedanken des Gesetzentwurfes, behufs 
it⸗ Beseitigung des Nothstandes einzelner Versicherungsanstalten einen 
in Theil der Versicherungslast bezw. des Vermögens jeder Versicherungs— 
ur anstalt zu einer Gesammtlast bezw. zu einem Gesammtvermögen zu 
ung vereinigen, nicht a limine ab. Er erachtet jedoch die in Aussicht 
le genommene Höhe des auszuscheidenden Theiles (zwei Fünftel der 
aß Versicherungslast jeder einzelnen Anstalt) für weit über dasjenige 
em hinausgehend, was durch die zu Tage getretenen Mißstände besonderer 
nit Art geboten ist und durch dieselben gerechtfertigt werden kann.“ 
il⸗ Generalsekretär Stumpf beantragte den letzten Satz dieses An— 
s⸗ trages wie folgt zu fassen: „Jene Mißstände, die bei Errichtung einer 
de von der Industrie s. Zt. befürworteten Reichsversicherungsanstalt 
Er überhaupt nicht hätten hervortreten können, werden auch auf anderen 
e⸗ Wegen und nöthigenfalls heut noch durch veränderte Gruppirung oder 
mne Zusammenlegung innerhalb der in Frage kommenden Bundesstaaten 
er oder durch Errichtung einer Reichsanstalt beseitigt werden können.“ 
nd Es erscheint angebracht, hier zunächst nachzuholen, was Bueck 
caf in seinem Referate über die Entstehung des Beschlußantrages IV 
cht mitgetheilt hatte.
	        
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