2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 619
le gehabt, daß die Sozialdemokratie mit Beendigung ihrer Organisation
tzzt sich dem vollständigen Siege nähere. Im übrigen sei das Be—
en dürfniß für die Mitwirkung des sogenannten Laienelements in der
er untersten Instanz nicht vorhanden, es sei daher kein Unrecht sie zu
rt verweigern, da in der Invaliditätsversicherung in den beiden weiteren
ht Instanzen die Mitwirkung der Vertreter der Arbeiter stattfinde. Er
l⸗ gebe dem Dr. Kauffmann vollständig recht und würde ihm zu—
mn stimmen, wenn geregelte Arbeiterverhältnisse in Deutschland vor—
il⸗ handen wären, aber Ausnahmeverhältnisse müßten zu Ausnahme—
th maßregeln führen. In diesem Sinne möge die Begründung der
s Resolution angesehen werden. Er halte aber dafür, daß der Central—
ch verband es der deutschen Industrie schuldig sei auszusprechen, daß
u von ihr die Gedanken, denen er Ausdruck gegeben habe, gehegt
ie würden; daher bitte er um die Annahme des von ihm vorgelegten
lb Beschlußantrages.
er Hierauf wurde der Antrag Kauffmann gegen drei Stimmen
abgelehnt, und der Beschlußantrag II angenommen.
ge Ohne Erörterung wurde weiter angenommen der Beschluß—
ug antrag III. Den Beschlußantrag IV beantragte Dr. Kauffmann
id zu streichen und dafür die folgende Fassung anzunehmen: „Der
er Centralverband weist den Gedanken des Gesetzentwurfes, behufs
it⸗ Beseitigung des Nothstandes einzelner Versicherungsanstalten einen
in Theil der Versicherungslast bezw. des Vermögens jeder Versicherungs—
ur anstalt zu einer Gesammtlast bezw. zu einem Gesammtvermögen zu
ung vereinigen, nicht a limine ab. Er erachtet jedoch die in Aussicht
le genommene Höhe des auszuscheidenden Theiles (zwei Fünftel der
aß Versicherungslast jeder einzelnen Anstalt) für weit über dasjenige
em hinausgehend, was durch die zu Tage getretenen Mißstände besonderer
nit Art geboten ist und durch dieselben gerechtfertigt werden kann.“
il⸗ Generalsekretär Stumpf beantragte den letzten Satz dieses An—
s⸗ trages wie folgt zu fassen: „Jene Mißstände, die bei Errichtung einer
de von der Industrie s. Zt. befürworteten Reichsversicherungsanstalt
Er überhaupt nicht hätten hervortreten können, werden auch auf anderen
e⸗ Wegen und nöthigenfalls heut noch durch veränderte Gruppirung oder
mne Zusammenlegung innerhalb der in Frage kommenden Bundesstaaten
er oder durch Errichtung einer Reichsanstalt beseitigt werden können.“
nd Es erscheint angebracht, hier zunächst nachzuholen, was Bueck
caf in seinem Referate über die Entstehung des Beschlußantrages IV
cht mitgetheilt hatte.