620 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
Mit Bezug auf den Gesetzentwurf vom Jahre 1896 war
zwischen dem Centralverbande und den Vorständen der großen west—
deutschen Vereine verabredet worden, daß unter seiner Mitwirkung
die Vorberathung in Düsseldorf stattfinden solle, und daß die dort
gefaßten Beschlüsse der Delegirtenversammlung des Centralverbandes
vorgelegt werden sollten. So war es damals geschehen. Dasselbe
Verfahren war auch bezüglich des vorliegenden Gesetzentwurfes ein—
geschlagen worden. Zunächst hatte eine Kommission den Beschluß—
antrag IV in der vorliegenden Fassung entworfen. Sie konnte in
zwei Theile zerlegt werden. Der erste enthielt die Ablehnung der
Vorschläge des Gesetzentwurfes; der zweite Theil beschäftigte sich
gänzlich im Sinne der vor zwei Jahren gefaßten Beschlüsse mit
bestimmten thatsächlichen Vorschlägen. In der darauf folgenden
Sitzung der gesammten Vorstände der erwähnten Vereine wurde ein
abweichender Beschluß gefaßt. Es wurde zwar für unbedingt noth—
wendig erachtet wieder die Verneinung voll zum Ausdruck zu
bringen, jedoch abgelehnt, irgend bestimmte andere Vorschläge zu
machen. Daher wurde beschlossen, den letzten Satz des von der
Kommission vorgelegten Beschlußantrages zu streichen, welcher lautete:
„Jene Mißstände, die bei Errichtung einer von der Industrie seiner
Zeit befürworteten Reichsversicherungsanstalt überhaupt nicht hätten
hervortreten können, werden auch heute noch durch veränderte
Gruppirung oder Zusammenlegung der Versicherungsanstalten
innerhalb der in Frage kommenden Bundesstaaten oder durch Er—
richtung einer Reichsanstalt beseitigt werden können, bei der das
angesammelte Vermögen den Anstalten zu belassen und die Beitrags—
höhe beizubehalten, aber mit einer neuen Deckungskapitalbildung
zu beginnen wäre.“ Der Widerstand hatte sich ganz besonders
gegen den letzten Satz beginnend: „bei der das angesammelte
Vermögen u. s. w.“ gerichtet.
Mit dieser Streichung war der mit dem Referate
für die Delegirtenversammlung betraute Geschäfts—
führer des Centralverbandes Bueck nicht einverstanden
gewesen. Er hielt sich für verpflichtet, das Ersuchen an den
Geh. Finanzrath Jencke zu richten, ihn zu ermächtigen, den in
Düsseldorf abgelehnten Theil des Beschlußantrages der Delegirten—
versammlung dennoch zur Beschlußfassung vorzulegen. Geh. Finanz—
rath Jencke führte nach der schweren Erkrankung des Vorsitzenden,
Reichsrath von Haßler, in dessen Vertretung den Vorsitz im