Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 621 
Centralverbande. Bueck war bei seinem Vorgehen auch von der 
Ansicht geleitet worden, daß die Stellungnahme des Vorsitzenden 
insofern nicht ohne Einwirkung auf die Vorstände der Rheinischen 
Vereine sein werde, als Jencke bei der Behandlung der die 
Alters- und Invaliditätsversicherung betreffenden Gesetzgebung im 
Centralverbande bisher eine durchaus maßgebende Stellung ein— 
genommen hatte. 
Jencke ertheilte seine Zustimmung mit einem Schreiben, das 
wie folgt lautete: „Mit der zu Punkt IV der Düsseldorfer Re— 
solutionen bewirkten Streichung der Schlußsätze würde ich mich in 
keinem Falle haben einverstanden erklären können. Erstlich erscheint 
es mir der Stellung des Centralverbandes in keiner Weise an— 
gemessen, sich in einer Frage von so weittragender Bedeutung, 
wie es diese Vertheilung der Rentenlast ist, auf eine bloße Negation 
der Regierungsvorlage zu beschränken. Die Frage der Ver— 
theilung der Rentenlast ist der Kernpunkt der gesammten 
Gesetzvorlage und zwar der Art, daß ich auch heute noch der 
Meinung bin, daß, wenn eine solche anderweite Vertheilung der 
Rentenlast sich mit Rücksicht auf die Verhältnisse der ostpreußischen 
Versicherungsanstalt nicht für empfehlenswerth erwiesen hätte, eine 
Gesetzvorlage heute überhaupt nicht vorliegen würde.“ 
„Des Weiteren kann man meines Erachtens überhaupt nicht 
im Zweifel sein, welcher anderweite Vorschlag an Stelle des Vor— 
schlags der Regierungsvorlage zu machen sei. Der Centralverband 
hat sich in der Delegirtenversammlung vom 3./4. Februar 1897 auf 
Grund des von mir damals erstatteten Referats auf den Stand— 
punkt gestellt, daß die vorhandenen Mißstände lediglich und 
ausschließlich die Folge einer falschen, den Vorschlägen des 
Centralverbandes widersprechenden Konstruktion der Ver— 
sicherungsbezirke seien, und daß die bessernde Hand da angelegt 
werden müsse, wo der Fehler gemacht worden sei, d. h., daß eine 
veränderte Gruppirung oder Zusammenlegung der Ver— 
sicherungsanstalten innerhalb der in Frage kommenden 
Bundesstaaten einzutreten haben werde. Dies ist in der 
gegen nur drei Stimmen erfolgten Annahme der von mir ent— 
worfen gewesenen Resolution IV damals ausdrücklich konstatirt 
worden. Seitdem ist nun nichts eingetreten, was zu einer Ab— 
änderung der Ansichten der Industrie Anlaß geben könnte. Wenn 
in der eben erwähnten Resolution IV von der Errichtung einer
	        
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