2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 627
lls sein werde, sich mit der Materie zu beschäftigen. Nach diesem Plane
sollte die zweite Lesung erst nach den Pfingstferien beginnen.
Vollkommen unerwartet trat eine Aenderung in den Dis—
e positionen des Reichstages ein. Der Bericht wurde bereits
ng, Sonnabend, den 6. Mai ausgegeben, den Abgeordneten, die zum
da größten Theile Berlin verlassen hatten, zugeschickt, und der Beginn
en⸗ der zweiten Berathung auf Donnerstag, den 11. Mai anberaumt.
rag Es konnte mit Bestimmtheit angenommen werden, daß der Bericht
zug eine große Anzahl von Abgeordneten während ihres Aufenthaltes
zui in der Heimath gar nicht mehr erreicht hatte. Allgemein war die
en Empfindung, daß das Gesetz noch vor den Pfingstferien, wie man
sich auszudrücken pflegt, durchgepeitscht werden sollte. Gegen
diese Absicht erhob nur die Sozialdemokratie Einspruch. Von ihr
wurde die, auch von den leitenden Kreisen im Centralverbande
vollkommen getheilte Ansicht vertreten, daß die Abgeordneten sich
in der kurzen Zeit mit dem Kommissionsberichte nicht so beschäftigt
eV haben konnten, um in der Lage zu sein ihre Ansicht bezüglich des
luß⸗ Gesetzes und der eingreifenden Beschlüsse der Kommission nach
eigenem Ermessen sich zu bilden.
über
In der Annahme, daß die zweite Berathung im Reichstage erst
nach Pfingsten beginnen würde, hatte das Direktorium des Central—
nach verbandes die Versammlung der Delegirten auf den 3. Juni 1899 an—⸗
899 beraumt. Den Bericht über die Beschlüsse der Kommission und die bis
Vor— dahin in der zweiten Lesung im Reichstage gefaßten Beschlüsse er—
Fe⸗ stattete der Geschäftsführer Bueck.“) Er bemerkte, daß er sich nur mit
und den bedeutendsten Hauptpunkten werde beschäftigen können und hob
zunächst hervor, daß die Versicherungspflicht ausgedehnt werde,
ginn gemäß 8 1 Ziffer 2 auf Betriebsbeamte, Techniker, Werkmeister,
cheil Erzieher und Lehrer, sowie auf Schiffsführer, sofern sie Lohn
Zu oder Gehalt bezögen und ihr regelmäßiger Jahresarbeitsverdienst
richt 2000 Mark nicht übersteige.
die Wenn hierdurch schon der ursprüngliche Rahmen der Arbeiter—
men. versicherung sehr wesentlich durchbrochen war, so geschah das in
ein⸗ weit höherem Maße noch durch die Bestimmungen, welche der
zricht freiwilligen Versicherung gemäß 8 8 und 8 14 des neuen Gesetzes
daß gegeben waren. Die nach 8 1 Ziffer 2 gemäß dem Beschlusse
un ) Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes, Heft 88, S. 9.