Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 633 
er Der Abgeordnete Stötzel hatte die Knappschaftskasse Bochum 
mit der Behauptung angegriffen, daß der Reichszuschuß in gesetz⸗ 
er widriger Weise verwendet worden sei; seine Vorwürfe hatte er zu⸗ 
hl sammengefaßt in der Behauptung: „Es sei keine Wahrheit und 
cch keine Klarheit in der Knappschaftskasse.“ 
in Im Centralverband Deutscher Industrieller bezeichnete der 
in Referent diese Angriffe als unberechtigt. Nach dem bestehenden 
8⸗ Gesetz sei freilich für die von den Versicherungsanstalten um— 
1d faßten Versicherten die Beihilfe des Reichs in einem bestimmten 
en Zuschlag von 50 Mark zu dem Grundbetrage jeder Rente fest⸗ 
i⸗ gelegt worden. Es sei daran erinnert, daß der Centralverband 
seinerzeit gegen diese formale Vertheilung des Reichszuschusses 
n⸗ Einspruch erhoben hatte. Anders, und zwar ganz im Sinne des 
m Centralverbandes, sei diese Angelegenheit für die sogenannten be— 
z⸗ sonderen Kasseneinrichtungen und somit für die Knappschaftskassen 
n, geregelt worden. Aus der Begründung des damaligen Gesetzes, 
ie sowie aus den Verhandlungen in der— Kommission und im Reichs— 
ie tage, ginge unzweifelhaft hervor, daß der Reichszuschuß für diese 
n besonderen Kasseneinrichtungen, insbesondere für die Knappschafts— 
1. kassen, als ein Zuschuß zu der Gesammtheit der Renten gegeben 
n werden sollte, daß somit eine andere Vertheilung, als in dem 
r Gesetz für die Versicherungsanstalten vorgesehen sei, zulässig er— 
scheine. Von dieser Möglichkeit hatte der Knappschaftsverein in 
⸗ Bochum Gebrauch gemacht, indem er die sehr praktische und ver— 
n ständige Einrichtung getroffen hatte, den jüngeren Berginvaliden 
eine geringere Zuschußrente zuzubilligen. Diese Einrichtung war 
n mit Rücksicht auf den Umstand getroffen, daß die Berginvaliden, 
e im Gegensatz zu den Invaliden der Landesversicherungsanstalten, 
it eine Unterstützung für ihre Kinder erhielten. Die jüngeren Berg⸗ 
⸗ invaliden hatten aber im Durchschnitt noch keine Kinder zu ver⸗ 
1 sorgen. Nach 10 Dienstjahren sollte die den Reichszuschuß aus— 
machende Zuschußrente schon auf einen höheren Betrag als 50 Mark 
steigen. Sie stieg in den höchsten Dienstaltern bis auf 300 Mark. 
Es hatte sich ergeben, daß im Jahre 1898 die Knappschaftskasse 
an Zuschußrenten rund 153 000 Mark gezahlt hatte, während ihr an 
Reichszuschuß nur 100 750 Mark zugeflossen waren. Im ganzen 
zahlte sie also einen um die Hälfte höheren Zuschuß. Diese Ver— 
theilung bezeichnete der Abgeordnete Stötzel als unklar und 
unwahr. Er griff die Knappschaftskassen in unerhörter Weise an,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.