Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 645 
ille entfielen auf diese zusammen jährlich durchschnittlich 3966 Renten— 
der anträge. Hiernach läßt sich allerdings die Befürchtung nicht von 
he. der Hand weisen, daß über die einzelnen Anträge mehr und mehr 
lie schablonenmäßig befunden und die eigentliche Bearbeitung der 
als Rentenanträge schließlich überwiegend den Bureaubeamten über— 
erk lassen wird.“ 
zen Diese Ziffern müßten, da das Jahr 300 Arbeitstage habe, 
durch diese Zahl dividirt werden, um das durchschnittliche Tages— 
che arbeitspensum eines Dezernenten bei einer Versicherungsanstalt 
in, festzustellen. Daraus ergebe sich, daß die Zahl der täglich zu er— 
ige ledigenden Rentenanträge sich zwischen 5 und 12 bewege. Er 
ifte wünsche im Interesse der Referenten bei den Versicherungsanstalten 
uuf dringend, daß sie mehr zu thun hätten, als diese Rentenanträge 
Er zu erledigen. Der größte Theil dieser Arbeit sei so glatt vor— 
bei bereitet und so einfach zu erledigen, besonders wenn es sich um 
m⸗ Altersrenten handle, bei denen nur zu prüfen sei, ob ein Alters— 
en, attest beziehungsweise ein Geburtsschein vorliege und ob die 
Rechnung richtig sei, daß daraus eine Ueberbürdung jedenfalls nicht 
em herzuleiten sei. 
der Ebensowenig könne man behaupten, daß die Schaffung einer 
re besonderen unteren Instanz zur Feststellung der Renten nothwendig 
rt, sei, um eine größere Gewähr für die richtige Feststellung der Renten 
zu erlangen. Auch dieser Gesichtspunkt könne nicht in Betracht 
en gezogen werden, denn es sei nachgewiesen worden, daß in der 
in⸗ schiedsgerichtlichen Instanz von den in den Jahren 1896 bis 1898 
in⸗ erlassenen rund 340 000 Bescheiden überhaupt nur 3,16 pCt. ab— 
er— geändert worden seien. 
is, Jencke gab ferner der Ansicht Ausdruck, daß die Errichtung 
en, der Rentenstellen mit erheblichem Kostenaufwande verbunden sein 
un werde. In den Kreisen der Versicherungsanstalten habe man ge— 
8⸗ glaubt, den Etat für eine Rentenstelle mit 10 000 Mark bemessen zu 
s8⸗ sollen. In der Begründung des Gesetzes seien 1000 Rentenstellen 
en in Aussicht genommen worden. Das würde einen Kostenaufwand 
uz, von zusammen 10 Millionen Mark erfordern. Er erachte diesen 
em Anschlag jedoch für zu niedrig. Der Vorsitzende der Rentenstelle 
7 bedürfe einer Menge von umfassenden Kenntnissen und eines tief— 
ir⸗ gehenden Verständnisses für die sozialpolitische Gesetzgebung, wenn er 
in, die ihm zugewiesenen vielseitigen und mit großer Verantwortung 
id, verbundenen Aufgaben erfüllen solle. Ferner müsse in der Person
	        
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