2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 645
ille entfielen auf diese zusammen jährlich durchschnittlich 3966 Renten—
der anträge. Hiernach läßt sich allerdings die Befürchtung nicht von
he. der Hand weisen, daß über die einzelnen Anträge mehr und mehr
lie schablonenmäßig befunden und die eigentliche Bearbeitung der
als Rentenanträge schließlich überwiegend den Bureaubeamten über—
erk lassen wird.“
zen Diese Ziffern müßten, da das Jahr 300 Arbeitstage habe,
durch diese Zahl dividirt werden, um das durchschnittliche Tages—
che arbeitspensum eines Dezernenten bei einer Versicherungsanstalt
in, festzustellen. Daraus ergebe sich, daß die Zahl der täglich zu er—
ige ledigenden Rentenanträge sich zwischen 5 und 12 bewege. Er
ifte wünsche im Interesse der Referenten bei den Versicherungsanstalten
uuf dringend, daß sie mehr zu thun hätten, als diese Rentenanträge
Er zu erledigen. Der größte Theil dieser Arbeit sei so glatt vor—
bei bereitet und so einfach zu erledigen, besonders wenn es sich um
m⸗ Altersrenten handle, bei denen nur zu prüfen sei, ob ein Alters—
en, attest beziehungsweise ein Geburtsschein vorliege und ob die
Rechnung richtig sei, daß daraus eine Ueberbürdung jedenfalls nicht
em herzuleiten sei.
der Ebensowenig könne man behaupten, daß die Schaffung einer
re besonderen unteren Instanz zur Feststellung der Renten nothwendig
rt, sei, um eine größere Gewähr für die richtige Feststellung der Renten
zu erlangen. Auch dieser Gesichtspunkt könne nicht in Betracht
en gezogen werden, denn es sei nachgewiesen worden, daß in der
in⸗ schiedsgerichtlichen Instanz von den in den Jahren 1896 bis 1898
in⸗ erlassenen rund 340 000 Bescheiden überhaupt nur 3,16 pCt. ab—
er— geändert worden seien.
is, Jencke gab ferner der Ansicht Ausdruck, daß die Errichtung
en, der Rentenstellen mit erheblichem Kostenaufwande verbunden sein
un werde. In den Kreisen der Versicherungsanstalten habe man ge—
8⸗ glaubt, den Etat für eine Rentenstelle mit 10 000 Mark bemessen zu
s8⸗ sollen. In der Begründung des Gesetzes seien 1000 Rentenstellen
en in Aussicht genommen worden. Das würde einen Kostenaufwand
uz, von zusammen 10 Millionen Mark erfordern. Er erachte diesen
em Anschlag jedoch für zu niedrig. Der Vorsitzende der Rentenstelle
7 bedürfe einer Menge von umfassenden Kenntnissen und eines tief—
ir⸗ gehenden Verständnisses für die sozialpolitische Gesetzgebung, wenn er
in, die ihm zugewiesenen vielseitigen und mit großer Verantwortung
id, verbundenen Aufgaben erfüllen solle. Ferner müsse in der Person