646 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
des Vorsitzenden ein Mann gefunden werden, der nicht das Be—
streben habe bald wieder von seinem Platze wegzukommen und in
eine höhere Stelle zu rücken. Wenn in dem Amte des Vorsitzenden
der Rentenstellen ein häufiger Wechsel stattfinden sollte, so würde
nicht erreicht werden, was die Begründung an allererster Stelle
als wünschenswerth darstelle, das sei ein gewisses Vertrautsein mit
dem Bezirk der Rentenstelle und mit den von ihr umfaßten ein—
zelnen Versicherten. Um diesen Zweck zu erreichen, werde der Vor—
sitzende der Rentenstelle ständig an seinem Platze bleiben müssen.
Dazu komme ein stellvertretender Vorsitzender, das nöthige Bureau—
personal, der Aufwand für das Bureau und alles, was damit zu—
sammenhängt. Danach könne es keinem Zweifel unterliegen, daß
eine derartige Stelle mit 10000 Mark nicht zu unterhalten sei. Der
Umstand aber, daß es sich um eine Summe von mindestens
10 Millionen handle, müsse zur Vorsicht mahnen, weil das Reich
die Kosten dieser Rentenstellen nicht trage; denn das bei dem
ersten Gesetzentwurf hervorgetretene Streben, das Reich zu ver—
anlassen ein Drittel der Verwaltungskosten zu übernehmen, sei er—
folglos geblieben. Daher werden auch diese 10 Millionen Mark,
voraussichtlich aber ein größerer Betrag, zur Hälfte von den Arbeit—
gebern und zur anderen Hälfte von den Arbeitern aufzubringen
sein. Solche Zumuthungen sollten zurückgewiesen werden, umsomehr,
da ein unwiderleglicher Beweis für die Nothwendigkeit dieser Aus—
gaben nicht erbracht sei. In den Motiven sei als wesentlicher
Grund für die Errichtung der Rentenstellen und die Mitwirkung
der Versicherten bei ihnen, also in erster Instanz, angeführt, daß,
wohl infolge der Mängel im Feststellungsverfahren, die beabsichtigte
versöhnende Wirkung des Gesetzes noch nicht im vollen Umfange
erreicht worden sei. Jencke sprach die Ansicht aus, daß der Ver—
fasser der Begründung sich hierbei in einer unglaublichen Illusion
befunden habe. Nach seiner Meinung sei der Nachweis bisher
schon hinlänglich erbracht worden, daß von einer versöhnenden
Wirkung der Versicherungsgesetzgebung nicht die Rede sein könne.
Bisher hätten, trotz des Bestehens der Versicherungsgesetzgebung,
regelmäßig von Jahr zu Jahr die sozialdemokratischen Stimmen
zugenommen, zugenommen hätte die Hetzarbeit der Sozialdemokratie,
deren Auftreten immer brüsker und anspruchsvoller werde. Er
könne nicht denken, daß die Einführung der Rentenstellen und die
mit ihnen verbundene Zuziehung der Versicherten zur Feststellung