2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 647
Be⸗ der Renten in erster Instanz plötzlich eine versöhnende Wirkung
in ausüben werde. Er gebe sich gar keinen Illusionen darüber
en hin. „Zu der versöhnenden Wirkung der Versicherungs—
rde gesetzgebung kämen wir überhaupt nie, man möge Zu—
W geständnisse machen, soviel man wolle, man möge die
nit Leistungen so weit als möglich erhöhen, alles das werde
in⸗ ohne jeden Erfolg bleiben. Die Schwierigkeiten lägen
N⸗ auf ganz anderem Gebiete als hier angenommen werde.“
en. Einen weiteren Grund für die Errichtung der Rentenstellen
u⸗ habe der Staatssekretär des Innern in seiner Rede vom 15. Februar
u⸗ mit folgenden Worten dargelegt: „Es ist dann zum Schluß auch
aß heute wieder auf die Rentenstellen eingegangen worden. Ich bitte
er doch über die kleinen Einwendungen im einzelnen, die sich gegen
ns diese Rentenstellen erheben lassen, den einen Gedanken nicht zu ver—
ich gessen: die opinio publica in Deutschland unter allen praktischen
m Leuten, möchte ich fast sagen, geht dahin, wenn die Parlamente
er⸗ und wenn die Presse überhaupt ein Bild unseres öffentlichen
r⸗ Lebens sind, die drei großen Versicherungsanstalten zu
vereinigen. Auf einmal aber kann das keine Menschenkraft
it⸗ leisten.“
en Jencke gab seiner Ueberzeugung dahin Ausdruck, daß der
r Staatssekretär in dieser Beziehung nicht entsprechend unterrichtet
s⸗ sei. Der Centralverband habe sich vor zwei Jahren auf Grund
er des von ihm erstatteten Referates mit der Frage der Vereinigung
ig der drei Versicherungsgesetze sehr eingehend beschäftigt. In voller
ß, Uebereinstimmung mit der dem damaligen Gesetzentwurf von der
te Regierung beigegebenen Begründung sei er als Referent und mit
ge ihm die Delegirtenversammlung des Centralverbandes zu der
r⸗ Ueberzeugung gekommen, daß, wenn wir mit den Erfahrungen der
n letzten 15 Jahre jetzt an eine gesetzliche Einrichtung der Kranken-,
c Unfall- und Alters- und Invalidenversicherung gehen würden, wir
n eine einheitliche Organisation machen würden, aber er wiederhole: mit
e. der Erfahrung von heute. Nachdem jedoch jede Versicherung
. ihren eigenen Weg gegangen sei, nachdem namentlich die ver—
n mögensrechtlichen Träger und andere Verhältnisse vollständig ver—
e, schiedene seien — er wolle auf die Unterschiede nicht weiter
zr eingehen — sei man zu der Ueberzeugung gelangt, daß es absolut
ie unmöglich sei jetzt die von Einzelnen gewünschte Verschmelzung
ig herbeizuführen. Damals habe man aber auch gesagt, daß absolut