Full text: Zweiter Band (2. Band)

648 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
kein Bedürfniß vorhanden sei, denn wesentliche Mißstände praktischer 
Natur entständen aus den drei verschiedenen Versicherungssystemen 
nicht. Alle die Mißstände, die in der Krankenversicherung oder 
Unfallversicherung und in der Alters- und Invalidenversicherung 
vorhanden seien, ließen sich alle beseitigen innerhalb des Rahmens 
der bestehenden Gesetzgebung; sie bedingen in keiner Weise eine 
Zusammenlegung der verschiedenen Organe. „Ich kann nicht 
daran zweifeln, daß wir, die wir uns doch als Praktiker bezeichnen 
dürfen, auch heute noch auf diesem Standpunkte stehen, und daß 
dies als wesentlich bezeichnete Motiv der Reichsregierung somit als 
hinfällig erscheinen muß.“ Jencke schloß seine Ausführungen, 
indem er der Versammlung empfahl, die vorgelegten Beschluß— 
anträge anzunehmen. 
Aus der nun folgenden kurzen Verhandlung über die Be— 
schlußanträge ist nur hervorzuheben, daß Kommerzienrath Krafft— 
Schopfheim, der sich selbst als im politischen Leben stehenden 
Mann bezeichnete*), seiner Befriedigung und Freude Ausdruck gab 
über die Kritik, die der Vorsitzende an den Tendenzen geübt habe, 
die in den gesetzgebenden Körperschaften maßgebend seien. Mit 
Bezug auf die Arbeits- oder Arbeiterkammern sagte Krafft, daß 
Niemand mehr als der Centralverband die Aufgabe habe, zu 
dieser Frage Stellung zu nehmen; denn gerade im Central— 
verbande seien Sachverständige vorhanden und vom sach verständigen 
Standpunkte aus habe der Centralverband alle Ursache, jede Ge— 
legenheit zu benutzen, um dem Dilettantismus entgegenzutreten, 
der mehr und mehr in den gesetzgebenden Körperschaften, besonders 
aber im Reichstage, zur Geltung zu kommen suche. Die Mitglieder 
des Centralverbandes seien auf Grund ihrer persönlichen Ver— 
hältnisse nach dem Ernste der Lage wohl am besten geeignet und 
zumeist verpflichtet zu beurtheilen, was noth thue und zwar nicht 
im eigenen Interesse, sondern hauptsächlich im Interesse der 
Arbeiter. Deswegen habe der Centralverband auch das Recht 
und die Pflicht, jede Gelegenheit zu benutzen, um jenen Tendenzen 
entgegenzutreten und den sozialpolitischen Dilettantismus zu be—⸗ 
kämpfen. Aus diesem Grunde habe er Freude darüber empfunden, 
Kommerzienrath Krafft war Mitglied der ersten badischen Kammer. 
Er war von der Delegirtenversammlung am 18. Februar 1900 in das 
Direktorium des Centralverbandes gewählt worden, wurde diesem aber leider 
am 20. Oktober 1908 durch den Tod entrissen.
	        
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