Full text: Zweiter Band (2. Band)

650 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Knappschaftskassen eingeengt und in denselben der sozialdemokrati— 
schen Agitation ein weiteres Gebiet eröffnet werden sollte. 
V. Die örtlichen Rentenstellen, auch wenn sie nach den vor— 
läufig in zweiter Lesung gefaßten Beschlüssen nur fakultativ ein— 
gerichtet werden sollten, hält der Centralverband für überflüssig, 
da nichts dafür bürgt, daß sie die ihnen zugewiesenen, im Rahmen 
des bisherigen Gesetzes liegenden Aufgaben besser erfüllen würden, 
als die bisher mit ihnen betrauten Organe, und für schädlich, da 
sie die Quelle schwerer Mißstände bilden können und gleichfalls eine 
sichere Grundlage für die Stärkung und Vermehrung der sozial— 
demokratischen Agitation sein würden. Der Centralverband spricht 
sich daher wiederholt entschieden gegen alle Bestimmungen aus, 
durch welche die Errichtung der örtlichen Rentenstellen ermöglicht 
werden könnte. 
VI. Die Kommission will durch die Einfügung der 88 1302 ff. 
die Versicherungsanstalten zu dem Erlaß von Schutzmaßregeln und 
zur Ueberwachung der Ausführung solcher ermächtigen. Da bereits 
fünf mit jenen Befugnissen ausgestattete, neben einander stehende, 
theils vom Reich, theils von den Einzelstaaten eingesetzte Instanzen 
bestehen, so erachtet der Centralverband in jenen Bestimmungen 
nicht nur eine durchaus unbegründete und überflüssige Belastung 
der Versicherungsanstalten und Belästigungen der Betriebsunter— 
nehmer und Gewerbetreibenden, sondern auch die Ursache von Kon— 
flikten und anderen Unzuträglichkeiten, die durch Ausscheidung jener 
Paragraphen vermieden werden sollte. 
Die dritte Berathung über den Entwurf eines Invalidengesetzes 
begann in der 91. Sitzung des Reichstages am Dienstag den 13. Juni 
18993*) sie nahm drei Sitzungen in Anspruch. Die erste Sitzung 
wurde mit der Generaldiskussion ausgefüllt. Den breitesten Raum 
in der Erörterung nahm die Darlegung der Gründe ein, welche 
die Parteien veranlaßt hatten, ihre theils sehr ernsten Bedenken 
gegen die Vorlage entweder ganz beiseite zu setzen oder auf Ver— 
ständigungen und Kompromisse einzugehen. Daß einzelne dieser 
Kompromisse gleichbedeutend waren mit der Annahme der früher 
lebhaft bekämpften Bestimmungen des Gesetzes, ist hier bereits 
dargelegt worden. 
) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags, 
X. Legisl.“Periode, 1. Session 1898/1900, Band 8, S. 2505.
	        
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