Full text: Zweiter Band (2. Band)

656 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
geschlossen betrachtet werden könne. In den Kreisen des Central— 
verbandes mußte dadurch Befriedigung hervorgerufen werden, daß 
diese Ansicht von den Vertretern bedeutender Parteien im Reichs— 
tage und selbst von den Vertretern der Verbündeten Regierungen 
getheilt wurde. Der Abgeordnete von Staudy gab dieser Ansicht 
besonders energischen Ausdruck. Seine politischen Freunde, so 
sagte er, seien keineswegs der Meinung, daß man gegenwärtig vor 
einem Abschlusse stehe; ihre Ansicht gehe vielmehr dahin, daß schon 
in naher Zukunft ein weiteres Arbeiten an diesem Gegenstande 
durchaus erforderlich sein werde. Nach dem, was er im Hause 
und auch vom Tische der Vertreter der Verbündeten Regierungen 
gehört habe, wolle er hoffen, daß man bald weitergehen werde. 
Im Zusammenhange damit erklärte er am Schlusse seiner Rede, 
daß es nicht in seiner Absicht gelegen habe mit Angriffen vorzu— 
gehen, sondern er habe mit seinen Ausführungen nur Anregungen 
geben wollen für die Zukunft. 
Unmittelbar nach dieser Rede erhob sich der Direktor im 
Reichsamt des Innern von Woedtke; er sagte: „Daß mit dem 
Augenblick, wo das Gesetz verabschiedet sein wird das letzte Wort über 
die Ausgestaltung der Materie noch nicht gesprochen ist. Denn wie 
bisher jeder Zeit an der Ausgestaltung des geltenden Gesetzes 
gearbeitet und das Material mühsam gesammelt worden ist, um seine 
Verbesserungen herbeizuführen, nachdem es einmal in die Welt 
gekommen war, so wird es selbstverständlich Aufgabe der Reichs— 
verwaltung nach wie vor sein, auch für die Zukunft an die weitere 
Ausgestaltung der Invaliditäts- und Altersversicherung und an 
deren thunlichste weitere Verbindung mit den anderen Versicherungs— 
gesetzen zu denken, soweit das eben möglich ist. Also in der Be— 
ziehung bin ich mit dem Abgeordneten von Staudy durchaus 
einer Ansicht.“*) 
Die Erörterung über die einzelnen Paragraphen bot keine 
neuen Gesichtspunkte mehr; sie kann hier übergangen werden. Der 
Präsident konnte am Schlusse der dritten Berathung feststellen, daß 
wesentlich nur kleine Korrekturen und redaktionelle Aenderungen 
vorgenommen wären. Deshalb stieß der Antrag, sofort nach 
beendeter Berathung die Schlußabstimmung über das ganze Gesetz 
vorzunehmen, auf keinen Widerspruch. Das Gesetz wurde in der 
) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags, 
X. Legisl.-Periode, 1. Session 1898/1900, Band 8, S. 2518.
	        
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