656 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
geschlossen betrachtet werden könne. In den Kreisen des Central—
verbandes mußte dadurch Befriedigung hervorgerufen werden, daß
diese Ansicht von den Vertretern bedeutender Parteien im Reichs—
tage und selbst von den Vertretern der Verbündeten Regierungen
getheilt wurde. Der Abgeordnete von Staudy gab dieser Ansicht
besonders energischen Ausdruck. Seine politischen Freunde, so
sagte er, seien keineswegs der Meinung, daß man gegenwärtig vor
einem Abschlusse stehe; ihre Ansicht gehe vielmehr dahin, daß schon
in naher Zukunft ein weiteres Arbeiten an diesem Gegenstande
durchaus erforderlich sein werde. Nach dem, was er im Hause
und auch vom Tische der Vertreter der Verbündeten Regierungen
gehört habe, wolle er hoffen, daß man bald weitergehen werde.
Im Zusammenhange damit erklärte er am Schlusse seiner Rede,
daß es nicht in seiner Absicht gelegen habe mit Angriffen vorzu—
gehen, sondern er habe mit seinen Ausführungen nur Anregungen
geben wollen für die Zukunft.
Unmittelbar nach dieser Rede erhob sich der Direktor im
Reichsamt des Innern von Woedtke; er sagte: „Daß mit dem
Augenblick, wo das Gesetz verabschiedet sein wird das letzte Wort über
die Ausgestaltung der Materie noch nicht gesprochen ist. Denn wie
bisher jeder Zeit an der Ausgestaltung des geltenden Gesetzes
gearbeitet und das Material mühsam gesammelt worden ist, um seine
Verbesserungen herbeizuführen, nachdem es einmal in die Welt
gekommen war, so wird es selbstverständlich Aufgabe der Reichs—
verwaltung nach wie vor sein, auch für die Zukunft an die weitere
Ausgestaltung der Invaliditäts- und Altersversicherung und an
deren thunlichste weitere Verbindung mit den anderen Versicherungs—
gesetzen zu denken, soweit das eben möglich ist. Also in der Be—
ziehung bin ich mit dem Abgeordneten von Staudy durchaus
einer Ansicht.“*)
Die Erörterung über die einzelnen Paragraphen bot keine
neuen Gesichtspunkte mehr; sie kann hier übergangen werden. Der
Präsident konnte am Schlusse der dritten Berathung feststellen, daß
wesentlich nur kleine Korrekturen und redaktionelle Aenderungen
vorgenommen wären. Deshalb stieß der Antrag, sofort nach
beendeter Berathung die Schlußabstimmung über das ganze Gesetz
vorzunehmen, auf keinen Widerspruch. Das Gesetz wurde in der
) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags,
X. Legisl.-Periode, 1. Session 1898/1900, Band 8, S. 2518.