658 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
somit nicht gewesen, denn die günstigere Wendung in der Be—
rathung und Beschlußfassung hinsichtlich der beiden zuletzt hervor—
gehobenen Punkte, kann wohl wesentlich auf seine sachlichen Erörte—
rungen und Beschlüsse zurückgeführt werden.
Im November 1896 war dem Reichstage ein Gesetzentwurf,
betreffend die Abänderung des Unfallversicherungsgesetzes, zugegangen.
Dieser Entwurf war nach erfolgter erster Berathung einer Kom—
mission überwiesen worden, die sich gründlich mit ihm beschäftigt
und ihren Bericht erstattet hatte. Zu dem Gesetzentwurfe und den
Beschlüssen der Kommission hatte der Centralverband nach sehr
eingehenden Berathungen Stellung genommen. Wegen des
Schlusses der Session gelangte der Kommissionsbericht nicht mehr
zur weiteren Berathung in der Vollversammlung des Reichstages.
Von dem Gesetzentwurf war vorläufig nicht mehr die Rede
gewesen. Die Gesetzgeber wandten sich der Aenderung des Alters—
und Invaliditätsversicherungsgesetzes zu.
Unter dem 3. Januar 1900 wurde im Reichstage ein Gesetz—
entwurf, betreffend die Abänderung der Unfallversicherungsgesetze
mit vier Anlagen eingebracht.“) Die Anlagen enthielten die Ent—
würfe für das „Gewerbe-Unfallversicherungsgesetz“, das „Unfall—
versicherungsgesetz für Land- und Forstwirthschaft“, das „Bau—
Unfallversicherungsgesetz“ und das „See-Unfallversicherungsgesetz“.
An demselben Tage wurde dem Reichstag der Entwurf eines
Gesetzes, betreffend die Unfallfürsorge für Gefangene unterbreitet.“*)
In der Begründung verwies die Regierung auf den von ihr
im Jahre 1896 eingebrachten Gesetzentwurf und den über ihn von
der Kommission des Reichstages erstatteten Bericht. Danach sei in
einer großen Zahl von Punkten eine Verständigung zwischen den
Vertretern der Verbündeten Regierungen und einer großen Mehrheit
der Kommissionsmitglieder erzielt worden, während bei anderen
Fragen eine solche Verständigung nicht erreicht werden konnte. Die
gegenwärtige Vorlage knüpfe an die damals geschaffene werthvolle
Vorarbeit an, übernehme eine große Anzahl der Kommissions—
beschlusse und sehe davon ab, noch bestehende Bedenken
gegen dieselben von neuem geltend zu machen. Diese
) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags,
X. Legisl.“Periode, 1. Session 1898/1900 4. Anlageband, Nr. 623, S. 3048.
**) Ebendaselbst, Nr. 524, S 3313.