2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 673
ent⸗ worden. Dieser hätten bei Beginn ihrer Arbeit irgendwelche
eitritt Aeußerungen der betheiligten Kreise auch nicht vorgelegen. Der
mnur Referent bezweifelte, ob unter diesen Umständen Aussicht auf
edeckt Berücksichtigung der Berathungen und Beschlüsse des Central—
Mit verbandes vorhanden sei. Dieser Zweifel dürfe den Centralverband
iebs⸗ jedoch nicht von seiner Pflicht entbinden, Stellung zu den haupt—
sächlichsten Bestimmungen der Gesetzentwürfe zu nehmen. Der
stand Referent gab zunächst eine zwar kurze, aber durchaus inhaltreiche
der und übersichtliche Darstellung der wesentlichsten Bestimmungen des
gung Gesetzes und deren Begründung. Hinsichtlich der bisherigen Be—
üege. handlung des Gesetzentwurfes theilte der Referent mit, daß die
gen Parteien des Reichstages, mit Ausnahme der Sozialdemokraten, die
ltung Unmögliches forderten, sich durchweg mit der Vorlage einverstanden
urde erklärt hätten; hie und da sei jedoch auch von diesen noch mehr
igkeit gefordert worden, als die Vorlage gebracht habe. So habe das
der Centrum, um nur einige wesentliche dieser Forderungen hervor—
zuheben, seine Neigung bekundet, für hilflose Unfallverletzte 100 pCt.,
also den vollen Jahresarbeitsverdienst, zu bewilligen. Dieser Antrag
m sei in der vierten Kommissionssitzung zur Annahme gelangt. Der
Referent gab seiner Ueberzeugung dahin Ausdruck, daß in dieser
Das Gewährung eine Abweichung von den Grundbedingungen der
Unfallversicherung und auch von den Gepflogenheiten des Staates
daß bei Pensionirungen liege. Das Centrum habe ferner gewünscht den
n lokalen Unterbau — die örtlichen Rentenstellen — der Invaliden—
u versicherung auch für die Unfallversicherung nutzbar zu machen; es
habe auch bezüglich der Abschaffung der Karenzzeit noch einmal
de ernste Erwägungen für nothwendig erklärt.
en Von dem Abgeordneten Rösicke sei bezüglich Aufhebung der
Karenzzeit darauf hingewiesen worden, daß seine Bedenken lediglich
n abgeschwächt seien durch den Hinweis auf die bevorstehende
bi Aenderung des Krankenkassengesetzes, wobei die Beiträge für die
n Krankenkassen zu gleichen Theilen von dem Arbeitgeber und dem Ar—
va beiter geleistet werden sollten. Die territorialen Schiedsgerichte glaubte
e er schon als eine feststehende Errungenschaft begrüßen zu können.
c Nur der nationalliberale Abgeordnete Paasche habe den großen Vor—
uh zug der bisherigen Schiedsgerichte hervorgehoben, der darin liege,
u daß von den Berufsgenossen über Berufsgenossen geurtheilt werde.
Der Vertreter der freisinnigen Volkspartei, Abgeordneter
Fischbeck, habe sich für die territorialen Schiedsgerichte und für
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