Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 673 
ent⸗ worden. Dieser hätten bei Beginn ihrer Arbeit irgendwelche 
eitritt Aeußerungen der betheiligten Kreise auch nicht vorgelegen. Der 
mnur Referent bezweifelte, ob unter diesen Umständen Aussicht auf 
edeckt Berücksichtigung der Berathungen und Beschlüsse des Central— 
Mit verbandes vorhanden sei. Dieser Zweifel dürfe den Centralverband 
iebs⸗ jedoch nicht von seiner Pflicht entbinden, Stellung zu den haupt— 
sächlichsten Bestimmungen der Gesetzentwürfe zu nehmen. Der 
stand Referent gab zunächst eine zwar kurze, aber durchaus inhaltreiche 
der und übersichtliche Darstellung der wesentlichsten Bestimmungen des 
gung Gesetzes und deren Begründung. Hinsichtlich der bisherigen Be— 
üege. handlung des Gesetzentwurfes theilte der Referent mit, daß die 
gen Parteien des Reichstages, mit Ausnahme der Sozialdemokraten, die 
ltung Unmögliches forderten, sich durchweg mit der Vorlage einverstanden 
urde erklärt hätten; hie und da sei jedoch auch von diesen noch mehr 
igkeit gefordert worden, als die Vorlage gebracht habe. So habe das 
der Centrum, um nur einige wesentliche dieser Forderungen hervor— 
zuheben, seine Neigung bekundet, für hilflose Unfallverletzte 100 pCt., 
also den vollen Jahresarbeitsverdienst, zu bewilligen. Dieser Antrag 
m sei in der vierten Kommissionssitzung zur Annahme gelangt. Der 
Referent gab seiner Ueberzeugung dahin Ausdruck, daß in dieser 
Das Gewährung eine Abweichung von den Grundbedingungen der 
Unfallversicherung und auch von den Gepflogenheiten des Staates 
daß bei Pensionirungen liege. Das Centrum habe ferner gewünscht den 
n lokalen Unterbau — die örtlichen Rentenstellen — der Invaliden— 
u versicherung auch für die Unfallversicherung nutzbar zu machen; es 
habe auch bezüglich der Abschaffung der Karenzzeit noch einmal 
de ernste Erwägungen für nothwendig erklärt. 
en Von dem Abgeordneten Rösicke sei bezüglich Aufhebung der 
Karenzzeit darauf hingewiesen worden, daß seine Bedenken lediglich 
n abgeschwächt seien durch den Hinweis auf die bevorstehende 
bi Aenderung des Krankenkassengesetzes, wobei die Beiträge für die 
n Krankenkassen zu gleichen Theilen von dem Arbeitgeber und dem Ar— 
va beiter geleistet werden sollten. Die territorialen Schiedsgerichte glaubte 
e er schon als eine feststehende Errungenschaft begrüßen zu können. 
c Nur der nationalliberale Abgeordnete Paasche habe den großen Vor— 
uh zug der bisherigen Schiedsgerichte hervorgehoben, der darin liege, 
u daß von den Berufsgenossen über Berufsgenossen geurtheilt werde. 
Der Vertreter der freisinnigen Volkspartei, Abgeordneter 
Fischbeck, habe sich für die territorialen Schiedsgerichte und für 
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