2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 675
u männischen Vereins zu Siegen, des Vereins der Märkischen Kleineisen—
industrie zu Hagen und des Vereins für die Berg- und Hütten⸗
männischen Interessen im Aachener Bezirk. Diese Kommission habe
der Delegirtenversammlung Beschlußanträge unterbreitet; sie zu
begründen sei die ihm als Referent gestellte Aufgabe.
Die Einleitung zu den Beschlußanträgen lautete: „Der
erde Centralverband bedauert, daß die Reichsregierung dem Reichstag
hlen die Novellen zum Unfallversicherungsgesetz in einer Fassung vorgelegt
n hat, die ‚,eine große Anzahl der von der 1897 er Reichstags⸗
Kommission gefaßten Beschlüsse übernimmt und davon absieht, noch
In bestehende Bedenken gegen dieselben von neuem geltend zu machen;,
n da sie seiner Meinung nach berechtigte Bedenken stets von neuem
über geltend zu machen nicht unterlassen durfte.“
ehe „Zu dieser großen Eile war beim gewerblichen Unfallver—
en sicherungsgesez um so weniger Veranlassung, als sich dasselbe
chen durchweg sehr gut bewährt hat. Nicht minder bedauert der
irfen Centralverband, daß der Reichstag die Novellen zum Unfallver—
ug sicherungsgesetz, die selbst in den fachmännischen Kreisen ein längeres
rn. Studium erfordern, schon zu einem Zeitpunkt berathen und einer
un Kommission überwiesen hat, als noch keinerlei Meinungsäußerungen
chen aus den betheiligten Kreisen der Landwirthschaft, der Industrie und
des Gewerbes vorliegen konnten. Der Centralverband hält dies
sung mit der Bedeutung der vorliegenden Gesetzentwürfe für ganz
die unvereinbar, da er der Meinung ist, daß ein derartiges Ueberhasten
e wichtigster sozialpolitischer Gesetze die verhängnißvollsten Folgen für
iels⸗ unser wirthschaftliches Leben nach sich ziehen muß.“
iche. Zur Begründung dieser Einleitung bezog sich der Referent
der auf das von ihm bereits Gesagte. Er fügte noch hinzu, daß die
ncn Hast auf dem Gebiete des Gesetzgebens ohnehin groß sei, und daß
Be⸗ es nicht erforderlich sei, sie auch noch bei der Revision solcher Ge—
iden setze in Anwendung zu bringen, die sich im großen und ganzen
ueck so gut bewährt hätten, wie das Unfallversicherungsgesetz für die
Bi Gewerbe. Aber es scheine fast, als wenn die Vertreter der Ver—
bündeten Regierungen befürchten, von der sozialistischen und der
ssen ihr verwandten Presse der „Sterilität“ auf dem Gebiete der sozial⸗
politischen Gesetzgebung geziehen zu werden, wenn nicht jährlich
zwei bis drei sozialpolitische Vorlagen eingebracht würden. Man
der würde aber gut thun, eine Ruhepause eintreten zu lassen, da für
ten die ausführenden Behörden und die Richter kaum noch die Mög—
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