Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 675 
u männischen Vereins zu Siegen, des Vereins der Märkischen Kleineisen— 
industrie zu Hagen und des Vereins für die Berg- und Hütten⸗ 
männischen Interessen im Aachener Bezirk. Diese Kommission habe 
der Delegirtenversammlung Beschlußanträge unterbreitet; sie zu 
begründen sei die ihm als Referent gestellte Aufgabe. 
Die Einleitung zu den Beschlußanträgen lautete: „Der 
erde Centralverband bedauert, daß die Reichsregierung dem Reichstag 
hlen die Novellen zum Unfallversicherungsgesetz in einer Fassung vorgelegt 
n hat, die ‚,eine große Anzahl der von der 1897 er Reichstags⸗ 
Kommission gefaßten Beschlüsse übernimmt und davon absieht, noch 
In bestehende Bedenken gegen dieselben von neuem geltend zu machen;, 
n da sie seiner Meinung nach berechtigte Bedenken stets von neuem 
über geltend zu machen nicht unterlassen durfte.“ 
ehe „Zu dieser großen Eile war beim gewerblichen Unfallver— 
en sicherungsgesez um so weniger Veranlassung, als sich dasselbe 
chen durchweg sehr gut bewährt hat. Nicht minder bedauert der 
irfen Centralverband, daß der Reichstag die Novellen zum Unfallver— 
ug sicherungsgesetz, die selbst in den fachmännischen Kreisen ein längeres 
rn. Studium erfordern, schon zu einem Zeitpunkt berathen und einer 
un Kommission überwiesen hat, als noch keinerlei Meinungsäußerungen 
chen aus den betheiligten Kreisen der Landwirthschaft, der Industrie und 
des Gewerbes vorliegen konnten. Der Centralverband hält dies 
sung mit der Bedeutung der vorliegenden Gesetzentwürfe für ganz 
die unvereinbar, da er der Meinung ist, daß ein derartiges Ueberhasten 
e wichtigster sozialpolitischer Gesetze die verhängnißvollsten Folgen für 
iels⸗ unser wirthschaftliches Leben nach sich ziehen muß.“ 
iche. Zur Begründung dieser Einleitung bezog sich der Referent 
der auf das von ihm bereits Gesagte. Er fügte noch hinzu, daß die 
ncn Hast auf dem Gebiete des Gesetzgebens ohnehin groß sei, und daß 
Be⸗ es nicht erforderlich sei, sie auch noch bei der Revision solcher Ge— 
iden setze in Anwendung zu bringen, die sich im großen und ganzen 
ueck so gut bewährt hätten, wie das Unfallversicherungsgesetz für die 
Bi Gewerbe. Aber es scheine fast, als wenn die Vertreter der Ver— 
bündeten Regierungen befürchten, von der sozialistischen und der 
ssen ihr verwandten Presse der „Sterilität“ auf dem Gebiete der sozial⸗ 
politischen Gesetzgebung geziehen zu werden, wenn nicht jährlich 
zwei bis drei sozialpolitische Vorlagen eingebracht würden. Man 
der würde aber gut thun, eine Ruhepause eintreten zu lassen, da für 
ten die ausführenden Behörden und die Richter kaum noch die Mög— 
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