676 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
lichkeit bestehe, sich in die Gesetze einzuleben. Jedenfalls sei es zu
bedauern, daß man bei derart schwerwiegenden Gesetzen die zunächst
betheiligten Kreise nicht einmal höre, ehe man Beschlüsse fasse, die
von den verhängnißvollsten Folgen für das wirthschaftliche Leben
sein könnten. Er, der Referent, stehe in der That unter dem Ein—
drucke, daß die augenblickliche gute Geschäftslage in gewissen Kreisen
eine „Hurra-Stimmung“ erzeugt habe, in der, unbekümmert um
die Zukunft, dem deutschen Erwerbsleben Lasten über Lasten auf—
gelegt würden, von denen man gar nicht wissen könne, ob es die—
selben in Zukunft würde tragen können.
Nach der Einleitung lautete der Beschlußantrag 1: „Der
Centralverband ist damit einverstanden, daß von einer Zusammen—
legung der drei Zweige der Arbeiterversicherung (Kranken-, Unfall—
und Invalidenversicherung) ebenso abgesehen worden ist, wie von
Ausdehnung der Unfallversicherung auf das gesammte Handwerk,
Klein- und Handelsgewerbe.“
Der Referent verzichtete darauf, die bereits bei Erörterung
des 1896 eingebrachten Gesetzentwurfes für die Stellungnahme des
Centralverbandes angeführten Gründe zu wiederholen. Als charak—
teristisch bezeichnete er, daß über die Möglichkeit und Nothwendigkeit
der Zusammenlegung diejenigen am meisten redeten und schrieben,
die der praktischen Thätigkeit im Arbeiterversicherungswesen völlig
fern ständen und daher wenig oder gar keine Fühlung mit den—
jenigen Kreisen hätten, von denen diese Thätigkeit ausgeübt werde.
Diese Fühlung fehle namentlich mit Bezug auf die Berufsgenossen—
schaften auch dem Reichsamt des Innern, in dem die betreffen—
den Gesetzentwürfe ausgearbeitet würden. Ihm, dem Referenten,
sei aus großen Berufsgenossenschaften die Klage zugegangen, daß
mit ihnen aus dem Reichsamt des Innern noch niemals Jemand
Fühlung vor Fertigstellung derartiger Reformvorschläge genommen
habe. Gerade bei den Berufsgenossenschaften hätte man doch zu
allererst Belehrung sich darüber holen sollen, was sich von den
bestehenden gesetzlichen Bestimmungen bewährt oder nicht bewährt
habe, und was demnach als reformbedürftig zu erachten sei.
Der Beschlußantrag II lautete: „Er begrüßt es mit Befriedi—
gung, daß die Befugnisse des Reichsversicherungsamtes als Rekurs—
instanz ungeschmälert fortbestehen sollen.“
„Der Centralverband hält jedoch an seinem bisherigen Stand—
punkt fest, daß auch die sonstige Kompetenz des Reichsversicherungs—