Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 695 
daß Mit dem derselben zugrunde liegenden Gedanken sei Stumpf 
ge⸗ einverstanden, im übrigen aber pflichte er dem Referenten voll— 
vor ständig bei. Jencke glaube in der ganzen Industrie, und besonders 
der bei den Berufsgenossenschaften, werde die Ueberzeugung bestehen, 
igs⸗ daß es mit der Revision gerade des Unfallversicherungsgesetzes keine 
das Eile gehabt habe. Wiederholt habe sich der Centralverband aus— 
rten drücklich dahin ausgesprochen, und auch die Regierung habe es in 
ung den Motiven zu dem Invalidenversicherungsgesetz anerkannt, daß 
igen von allen drei Versicherungsgesetzen das die Unfallversicherung be— 
urch treffende am besten seinen Zweck erfüllt habe. Die außerordent— 
liche Eile bei der Behandlung des vorgelegten Gesetzentwurfes sei 
jedenfalls nicht geboten gewesen. Er müsse es im Interesse der 
ung Sache sehr bedauern, daß die nächsten Interessenten überhaupt 
keine Zeit gehabt hätten, sich mit dem Entwurfe zu beschäftigen, 
iden geschweige sich darüber zu äußern, bevor er im Reichstage zur Be— 
Por⸗ rathung gelangt sei. Der Vorsitzende stellte der Versammlung 
eise. anheim, sich mit der Fassung einverstanden zu erklären, die auch 
von schon seitens des Direktoriums gebilligt worden sei. Hierauf ver— 
setze, zichtete Stumpf auf die Berücksichtigung seines Einspruches. 
be⸗ Geh. Regierungsrath König hatte auf Anregung der Zucker— 
ehen berufsgenossenschaft folgenden Zusatz zu dem Beschlußantrage II be— 
die antragt: „Dagegen hält der Centralverband diejenigen neuen Be— 
ages stimmungen der 88 23 und 76, nach welchen das Reichsversicherungs— 
mer amt die Vorschriften für Anstellung der Geschäftsführer und deren 
ruck Geschäftskreis, sowie über die Rechnungs- und Kassenführung zu 
des erlassen habe, für überaus bedenklich, weil durch diese neuen Be— 
ein⸗ stimmungen die Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaften gefährdet 
iner erscheint.“ 
chaft König führte hierzu aus, daß die Gefährdung von der in 
habt dem Antrage die Rede sei, von der Berufsgenossenschaft einmal in 
sei den Bestimmungen selbst, mehr aber noch in der Begründung 
chem gefunden werde. In dieser heiße es, daß diese Bestimmungen, 
aft⸗ auf alle Berufsgenossenschaften, gewissermaßen nach der Schablone, 
nne. ausgedehnt werden sollten. Dazu sei in der Begründung zum 8 76 
tzen, ausdrücklich hervorgehoben, daß es nur einzelne Berufsgenossen— 
Dem schaften seien, die der Regierung Veranlassung zu den neuen Be— 
stimmungen gegeben hatten; nun sollen sie für alle Berufsgenossen— 
man schaften maßgebend sein. Der Referent habe sich mit dem von ihm 
gestellten Antrage einverstanden erklärt.
	        
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