2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 695
daß Mit dem derselben zugrunde liegenden Gedanken sei Stumpf
ge⸗ einverstanden, im übrigen aber pflichte er dem Referenten voll—
vor ständig bei. Jencke glaube in der ganzen Industrie, und besonders
der bei den Berufsgenossenschaften, werde die Ueberzeugung bestehen,
igs⸗ daß es mit der Revision gerade des Unfallversicherungsgesetzes keine
das Eile gehabt habe. Wiederholt habe sich der Centralverband aus—
rten drücklich dahin ausgesprochen, und auch die Regierung habe es in
ung den Motiven zu dem Invalidenversicherungsgesetz anerkannt, daß
igen von allen drei Versicherungsgesetzen das die Unfallversicherung be—
urch treffende am besten seinen Zweck erfüllt habe. Die außerordent—
liche Eile bei der Behandlung des vorgelegten Gesetzentwurfes sei
jedenfalls nicht geboten gewesen. Er müsse es im Interesse der
ung Sache sehr bedauern, daß die nächsten Interessenten überhaupt
keine Zeit gehabt hätten, sich mit dem Entwurfe zu beschäftigen,
iden geschweige sich darüber zu äußern, bevor er im Reichstage zur Be—
Por⸗ rathung gelangt sei. Der Vorsitzende stellte der Versammlung
eise. anheim, sich mit der Fassung einverstanden zu erklären, die auch
von schon seitens des Direktoriums gebilligt worden sei. Hierauf ver—
setze, zichtete Stumpf auf die Berücksichtigung seines Einspruches.
be⸗ Geh. Regierungsrath König hatte auf Anregung der Zucker—
ehen berufsgenossenschaft folgenden Zusatz zu dem Beschlußantrage II be—
die antragt: „Dagegen hält der Centralverband diejenigen neuen Be—
ages stimmungen der 88 23 und 76, nach welchen das Reichsversicherungs—
mer amt die Vorschriften für Anstellung der Geschäftsführer und deren
ruck Geschäftskreis, sowie über die Rechnungs- und Kassenführung zu
des erlassen habe, für überaus bedenklich, weil durch diese neuen Be—
ein⸗ stimmungen die Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaften gefährdet
iner erscheint.“
chaft König führte hierzu aus, daß die Gefährdung von der in
habt dem Antrage die Rede sei, von der Berufsgenossenschaft einmal in
sei den Bestimmungen selbst, mehr aber noch in der Begründung
chem gefunden werde. In dieser heiße es, daß diese Bestimmungen,
aft⸗ auf alle Berufsgenossenschaften, gewissermaßen nach der Schablone,
nne. ausgedehnt werden sollten. Dazu sei in der Begründung zum 8 76
tzen, ausdrücklich hervorgehoben, daß es nur einzelne Berufsgenossen—
Dem schaften seien, die der Regierung Veranlassung zu den neuen Be—
stimmungen gegeben hatten; nun sollen sie für alle Berufsgenossen—
man schaften maßgebend sein. Der Referent habe sich mit dem von ihm
gestellten Antrage einverstanden erklärt.