2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 719
luch sein Zustand nicht gestattete, würde die Behörde gezwungen sein,
uch. sich zu dem Verletzten zu begeben, um ihn zu hören.
von Die untere Verwaltungsbehörde sollte ferner ermächtigt
071 werden, auf Kosten der Berufsgenossenschaft, die ihr erforderlich
nur erscheinende weitere Ermittelung vorzunehmen und, auf Antrag, den
Nark behandelnden Arzt zu hören. Stehe der behandelnde Arzt zu der
für Berufsgenossenschaft in einem Vertragsverhältniß, so sei, auf An—
und trag, ein anderer Arzt zu hören. Dem Entschädigungsberechtigten
age⸗ könne auch gestattet werden, einen Beistand zuzuziehen und im
das Falle der Verhinderung sich durch einen Bevollmächtigten vertreten
enn zu lassen. In der Denkschrift war ausgesprochen, daß der Central—
strie verband in diesen Bestimmungen eine außerordentliche und weit—
ral⸗ gehende Benachtheiligung der Entschädigungsberechtigten erblicke,
der und zwar um deswillen, weil durch sie die Festsetzung der Ent—
der schädigung in übermäßiger und unnöthiger Weise verzögert werden
gen. würde.
iges Die Ermittelungen und Erhebungen, mit denen nunmehr die
dem Verwaltungsbehörde betraut werden solle, seien bisher, nach Maß—
die gabe des bestehenden Gesetzes, von dem Vorstande der Genossen—
ung schaft vorgenommen worden. In sehr vielen Fällen hätte von
rkte besonderen Ermittelungen abgesehen werden können, und zwar,
sen⸗ wenn der Bericht eines Mitgliedes des Vorstandes bezw. des
ter⸗ Geschäftsführers für genügend erachtet wurde. So war es möglich
nen gewesen, sehr viele Fälle schnell und glatt zu erledigen.
der Der unteren Verwaltungsbehörde solle nunmehr die gesetzliche
nen Verpflichtung auferlegt werden in allen Fällen die umständlichen
zlick Ermittelungen und Prüfungen vorzunehmen. Dem Entschädigungs—
Im⸗ berechtigten sollte, im Gegensatz zu den bisherigen gesetzlichen Be—
icht stimmungen, das Recht ertheilt werden auf die Vornahme dieser
nd⸗ Ermittelungen zu bestehen. Der Centralverband hatte ausgeführt,
ge⸗ daß bei der nun einmal nicht wegzuleugnenden Thatsache, daß ein
tere sehr erheblicher Theil der deutschen Arbeiter unter dem Einfluß
mit der Sozialdemokratie stehe, hier sich ein weites Feld für die sozial—
demokratische Agitation eröffnen würde. Voraussichtlich werde der
die behandelnde Arzt unter dem vorerwähnten Einfluß in allen Fällen
gs⸗ zurückgewiesen werden, in denen er in einem vertragsmäßigen Ver—
es hältniß zu der Genossenschaft stehe. Hierin werde eine Förderung
ren der Sache kaum erblickt werden können, wohl aber die Ursache
es beklagenswerther Verzögerungen.