2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 721
führt,
ings⸗ Thatsache, daß die Berufsgenossenschaften den Verletzten gegenüber
und, sich ein durchaus wohlwollendes Verhalten zur Richtschnur genommen
ver— hätten. Die Entschädigungen seien in den allermeisten Fällen eher
etung zu hoch als zu niedrig festgestellt worden. Daher habe man auch
den von berechtigten Beschwerden darüber nichts vernommen, daß die mit
hmer der Feststellung der Entschädigung verbundenen Geschäfte sich voll—
ozial⸗ kommen in den Händen der Berufsgenossenschaften befunden hätten.
ichtig Nun solle plötzlich die untere Verwaltungsbehörde ein—
ngen, geschoben werden auf Grund von Bestimmungen, die den Stempel
ßebiet sozialdemokratischen Mißtrauens, wenn nicht des Hasses gegen die
n zu Berufsgenossenschaften und die in ihnen thätigen Arbeitgeber an
htlich der Stirne trügen.
Zache Der Centralverband, so hieß es in der Denlschrift, würde
allein es lebhaft beklagen, wenn diese Bestimmungen zum Gesetz erhoben
werden sollten. Am meisten aber würde er es beklagen im
tande Interesse der Arbeiter selbst, die in Zukunft nicht mehr auf eine so
mgs—⸗ glatte und schnelle Erledigung ihrer Entschädigungsansprüche zu
lastet rechnen haben würden, wie sie es bisher gewohnt gewesen seien.
ingen Daher beantragte der Centralverband die Wiederherstellung des
sehr 857 Absatz 3 in der Fassung der Vorlage.
nung Die dritte Berathung des Gesetzes begann am 25. Mai 1900
n sei. in der 202. Sitzung des Reichstages.“) Sie wurde am 26. Mai
unn beendet. Sie bot im allgemeinen nicht Interesse genug, um sie
m hier eingehend zu besprechen. Nur einige charakteristische Züge
nung mögen hier hervorgehoben werden.
Der sozialdemokratische Abgeordnete Molkenbuhr eröffnete
Rede die Verhandlungen mit einer langen Rede. Er erkannte zwar
Geist einige Verbesserungen an, verneinte jedoch entschieden die Frage,
isher ob das, was bewilligt worden war, genüge. Er verglich, unter
Beibringung theilweise durchaus unrichtiger, später von dem Abge—
sehr ordneten Roesicke richtig gestellter Zahlen, die wirthschaftliche Lage
1; im des Jahres 1900 mit derjenigen zur Zeit des Entstehens des ersten
Auf⸗ Unfallversicherungsgesetzes. Damit gelangte er zu dem Schlusse,
uden daß „wenn man jetzt erheblich weiter gegangen wäre mit der
nliche Bewilligung, man dann im Verhältniß zu der ganzen wirthschaft—
jeiten lichen Lage noch weniger gegeben habe als 1884“.
elnde *) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags,
X. Legisl.-Periode, 1. Session 1898/1900, Band 7, S. 5749.
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