2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 729
gte dürften. Wollte eine Berufsgenossenschaft mehr als den vierten
Theil ihres Vermögens in der vorbezeichneten Weise anlegen, so
ene sollte sie dies nur mit Genehmigung der Landeszentralbehörde
hen bezw. des Bundesraths thun können. Der Centralperband hatte
es für zweckmäßig erachtet und demgemäß gefordert, daß auch in
on diesem Fall die Entscheidung dem Reichsversicherungsamte zustehen
est⸗ solle; der Reichstag hatte es aber bei den Vorschlägen des Ent—
es wurfes belassen.
zZe⸗
uf So war das Gesetz, betreffend die Abänderung der Unfall—
nt⸗ versicherungsgesetze und das Gewerbe-Unfallversicherungsgesetz in
en, seiner jetzigen Gestalt zustande gekommen. Es entsprach dem Zuge
der der Zeit, der offenbar, in dem Streben nach der Gunst der Massen,
ein die Interessen der Industrie und des gewerblichen Lebens skrupellos
unbeachtet ließ. Mit der Beseitigung von Bestimmungen des
es ursprünglichen Gesetzes, die von den Versicherten mit Recht als
ten Härte empfunden waren, hatte sich die Industrie vollkommen ein—
aft verstanden erklärt, ebenso mit der Zuwendung einiger weiterer
elt Begünstigungen; nur gegen die nicht nothwendige weitere Belastung
en im Interesse der Versicherten hatte sie Einspruch erhoben. Die
durch das neue Gesetz vorgenommenen wesentlichsten Aenderungen
ag hatte die Industrie als Verschlechterung des bestehenden Zustandes
in erkannt und mit guten Gründen entschieden bekämpft. Die den
Interessen der Industrie zugefügte Schädigung wurde wohl auch
ug im Reichstage erkannt; aber man legte mehr Werth auf die doch
n⸗ im ganzen nicht sehr wesentlichen weiteren Begünstigungen der
ti⸗ Versicherten und verzichtete daher darauf, jene bedeutungsvollen
Interessen zu schützen. Eine solche Erklärung war beispielsweise
h⸗ von dem Vertreter der Nationalliberalen unumwunden abgegeben
he worden. Das war eben der Zug der Zeit; er ist inzwischen in
8⸗ derselben Richtung noch stärker geworden. Er wird jedoch nicht
id verhindern können, daß einzelne der damals gemachten großen
m Fehler, wie beispielsweise die durch die unnöthige Auffüllung der
3⸗ Reservefonds herbeigeführte unerhörte Belastung, mit der Zeit
n. wieder ausgemerzt werden. Aber daß solche handgreiflichen Fehler
ie gegen den gut begründeten ernsten Widerspruch aller betheiligten
z⸗ Kreise überhaupt gemacht werden konnten, daß gegen sie kein irgend
ch wirksamer Widerspruch im Reichstage erfolgte, daß die vereinzelt
n auftretende bessere Erkenntniß von ihren Trägern selbst dem Strome