Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Soßialpolitik. 733 
s8⸗ Ortskrankenkassen, insbesondere auf die Ortskrankenkasse in Leipzig, 
ng deren Leistungen nur von wenigen Kassen erreicht werde. Bei 
us Beiträgen in Höhe von 3 pCt. des Lohnes gewährt diese Kasse die 
er volle Krankenunterstützung für 34 Wochen, außerdem den im Haus— 
er halt der Kassenmitglieder lebenden Angehörigen freie ärztliche 
de Behandlung und Arznei bis zu 13 Wochen und beim Ableben 
en der Ehefrau und der Kinder ein Sterbegeld. Den Erkrankten sei 
on dabei die Wahl unter 226 Aerzten einschließlich 73 Spezialisten 
E und 15 Zahnärzten, 18 Apotheken, 9 Optikern und Bandagisten, 
en 11 Badeanstalten und 22 Masseuren freigestellt. Außerdem gewähre 
n⸗ die Kasse Rekonvaleszentenpflege in Heimstätten und Badekuren. 
ar Im Jahre 1898 seien 1122 Personen in Genesungshäusern unter— 
er gebracht gewesen, während 122 Mitglieder Bäder oder Kurorte 
besucht hatten. 
n Das Vermögen der Kasse betrage, bei einem Reservefonds 
r, von 2210560 Mark, nicht weniger als 2475874 Mark bei einer 
en Höchstzahl von 127526 Mitgliedern. 
Die bestehende Zersplitterung der Krankenkassen sei zwar auf 
en deren historische Entwickelung zurückzuführen, aber ihrer gedeihlichen 
ick Entwickelung nicht förderlich gewesen. Das Nebeneinanderbestehen 
r⸗ mehrerer Kassen in einer Gemeinde sei für die Arbeitgeber wie für 
9. die Versicherten mit Nachtheilen und Schwierigkeiten verbunden, 
3 gebe auch zu zahlreichen Streitigkeiten der Kassen unter sich Ver— 
m anlassung. Bei der anzustrebenden Zentralisation der Kassen werde 
ie die Verwaltung billiger und gründlicher werden. Solche Kassen 
8, würden auch im stande sein die erforderlichen statistischen Nach— 
weise zur Beurtheilung der maßgebenden Verhältnisse besser, als es 
a bisher der Fall gewesen sei, zu beschaffen. 
n Hoffmann betrachtete es als auf der Hand liegend, daß die 
Ortskrankenkassen in weit höherem Maße ihre Aufgaben erfüllen 
könnten, wenn sie als alleiniger Träger der Krankenversicherung 
n zugelassen und die Gemeinde-Krankenversicherung, die Betriebs— 
n (Fabrik⸗), Bau⸗, Innungs⸗- und Hilfskassen in sich aufnehmen würden. 
t, Die Beseitigung der Betriebs- (Fabrik-), Bau- und Innungs— 
krankenkassen komme jedoch nicht in Frage, dagegen müsse die Ab— 
schaffung der Gemeinde-Krankenversicherung ernstlich in Erwägung 
gezogen werden. Diese sei grundsätzlich nur als eine subsidiäre 
n Einrichtung gedacht, die im Nothfalle überall da eintreten sollte, 
n wo für die Versicherungspflichtigen eine Krankenkasse fehlte. Dieser
	        
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