Full text: Zweiter Band (2. Band)

752 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
daß man voraussichtlich in keinem Stadium abgeschlossene Er— 
fahrungen vor sich liegen haben werde. Aber die Auffassung, welche 
der Staatssekretär heute vertrete, decke sich doch nicht mit der, die 
früher von dem Reichsamt des Innern hier wiederholt vertreten 
worden sei. Die Frage einer Aenderung des Krankenkassengesetzes 
trete ja nicht zum ersten Mal an die Abgeordneten heran. Sie sei 
in früheren Jahren wiederholt im Reichstage erörtert worden, und 
nicht nur der Ministerialdirektor von Woedtke, sondern seines 
Wissens der Staatssekretär selbst, hätten damals den Standpunkt 
vertreten, daß es durchaus nothwendig sei eine durchgreifende 
Aenderung einzelner Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes 
eintreten zu lassen, weil man in der That andere Erfahrungen 
gemacht habe, die eine solche Aenderung nothwendig erscheinen 
ließen. Ihm, dem Abgeordneten Gamp, sei es noch in der Er— 
innerung, daß damals gerade die preußische Regierung sehr weit— 
gehende Aenderungen wünschte, die auch zum großen Theil von 
den Reichsressorts als sachgemäß und richtig bezeichnet wurden. 
Damals, vor etwa drei bis vier Jahren, sei die Auffassung von 
dem Reichsamt des Innern vertreten worden, man müsse volle 
und ganze Arbeit auf diesem Gebiete machen. Jetzt habe der 
Staatssekretär eine ganz andere Stellung eingenommen. Er 
könne daher nicht zugeben, daß die Stellung des Staatssekretärs 
konsequent sei. Wenn es wirklich eine dringende Aufgabe gewesen 
sei, den Zusammenhang zwischen der Krankenfürsorge und der 
Invalidenfürsorge herzustellen, dann hätte das Reichsamt des 
Innern, um der Resolution des Reichstages zu entsprechen und 
einen Gesetzentwurf vorzulegen, nicht drei Jahre gebraucht, denn 
ein solcher Gesetzentwurf hätte schon vor drei Jahren gebracht 
werden können. Der Reichstag würde dann Gelegenheit gehabt 
haben, über die Angelegenheit eingehend zu sprechen. Jetzt, da 
die Koffer der Abgeordneten fast gepackt seien, spreche die 
geringe Besetzung des Hauses bei einer so wichtigen 
Berathung nicht dafür, daß man diese Sache als eine so dring— 
liche ansehe. Im nächsten Herbst könne dem Reichstag eine bessere 
Vorlage unterbreitet werden. Dadurch würde die Wirkung des 
Gesetzes nur um ein halbes Jahr hinausgeschoben werden. Wenn 
das Reichsamt des Innern drei Jahre gebraucht habe, um der 
Resolution des Reichstags zu entsprechen, dann sollten die Ab— 
geordneten nicht genöthigt werden solche Sache ungefähr in
	        
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