2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 753
24 Stunden zu erledigen. In einzelnen Punkten handle es sich
r doch um höchst wichtige Interessen. Der Redner verwies als
Beispiel auf die Bestimmung des 8 38, nach welcher die Arbeit—
i geber, selbst wenn sie höhere Beiträge leisten, in der General—
versammlung und im Vorstande nicht mit mehr als ein Drittel
der Mitglieder vertreten sein dürfen. Das wisse doch ein Jeder,
solch eine Vertretung sei so gut wie gar keine, und thatsächlich
habe man auch gesehen, daß die Arbeitgeber sich von der Ver—
t waltung der Krankenkassen fast vollständig zurückgezogen hätten;
sie sei ganz in die Hände der Arbeiter übergegangen. Man könne
darüber sehr im Zweifel sein, ob es zweckmäßig sei die Arbeiter
und Arbeitgeber bei einer solchen Verwaltung gemeinsam zu
betheiligen; bei der Gewerbegerichtsgesetzgebung habe man den
Weg eingeschlagen die Gemeindeverwaltung mit hineinzuziehen. Dem
Redner schien auch bezüglich der Krankenkassen hierin ein ganz
zweckmäßiger Ausweg zu liegen, indem an die Spitze der Ver—
waltung die unabhängige Gemeindebehörde gesetzt werde. Gamp
meinte, die Kämpfe zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
würden viel weniger heftig sein, wenn eine solche neutrale Instanz
das Gegengewicht halte. Er fand es auch bedenklich, daß man
nicht versucht habe den Kreis der Krankenfürsorge auszudehnen.
Nachdem die Krankenfürsorge 20 Jahre bestanden habe, sei es
doch wohl Zeit zu prüfen, ob sie nicht auch auf weitere Berufs—
zweige, namentlich auf das Handwerk, auszudehnen sei. Der Staats—
sekretär habe als Zukunftsbild die Vereinigung der drei großen Ar—
beiterversicherungsgesetze vorgeführt. Je ernster man diese Aufgabe
für die Zukunft stelle, desto mehr werde Jeder unter dem Eindruck
stehen, daß sie auch von dem Staatssekretär zunächst als unerfüll—
barer Wunsch angesehen werde; denn sonst hätte es nahegelegen dem
Reichstag irgend eine greifbare Vorarbeit auf diesem Gebiete mit—
zutheilen. Der Staatssekretär habe ganz mit Recht darauf hingewiesen,
daß das, was im Gesetz stehe, allseitige Billigung fände; aber seines
Erachtens sei es nicht genügend um einigermaßen für die nächste
Zeit die Mißstände zu beseitigen, die in Bezug auf Verwaltung und
Organisation und in Bezug auf die Beschränkung des Kreises der
Versicherten hervorgetreten seien. Außerdem müsse er es auch für
höchst bedenklich erachten, daß die Aerztefrage gar nicht berührt
worden sei. Diese Frage sei absolut dringlich und im gewissen
Grade auch spruchreif. Wenn man beobachtet habe, wie sich die
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